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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
15-000 Oberflächenbehandlung 15-000-0245 Bremsenreiniger, Teilereiniger
Produktbeschreibung
Produkte zur Reinigung von Bremsen, Getriebeteilen, Motorteilen oder Maschinenteilen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Teilereiniger
Bremsenreiniger
Reiniger für Maschinenteile
08-010-0180 Rostschutzmittel, Rostlösemittel 
13-020-0270 Bremsanlage, Teile 
15-000-0140 Haushaltsreinigungsmittel, Pflegemittel 
08-010-0120 Verdünnungen, Lösungsmittel 
15-000-0260 Industriereiniger 
15-000-0180 Autopflegemittel 
13-020-0110 Additive 
Begründung
Aerosoldosen für Bremsenreiniger und Teilereiniger mit Füllgrößen bis einschließlich 450 Milliliter sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Handwerksbetrieben anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Aerosoldosen für Bremsenreiniger und Teilereiniger mit Füllgrößen über 450 Milliliter sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Betrieben des Kfz-Handwerks oberhalb des Mengenkriteriums anfallen.
Sonstige Verkaufs- und Umverpackungen von Bremsenreinigern und Teilreinigern mit Füllgrößen bis einschließlich 4,5 Liter sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Handwerksbetrieben anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Sonstige Verkaufs- und Umverpackungen von Bremsenreinigern und Teilreinigern mit Füllgrößen über 4,5 Liter sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Betrieben des Kfz-Handwerks oberhalb des Mengenkriteriums anfallen.
Versandverpackungen aller Art von Bremsenreinigern und Teilereinigern sind systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 15-000-0245 // Bremsenreiniger, Teilereiniger

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Aerosoldosen ≤ 450 ml ja
Aluminium Aerosoldosen > 450 ml nein
Aluminium Kanister ≤ 4,5 l ja
Aluminium Kanister > 4,5 l nein
Eisenmetall Aerosoldosen > 450 ml nein
Eisenmetall Aerosoldosen ≤ 450 ml ja
Eisenmetall Fässer > 4,5 l nein
Eisenmetall Fässer ≤ 4,5 l ja
Kunststoff Fässer > 4,5 l nein
Kunststoff Fässer ≤ 4,5 l ja
Kunststoff IBCs > 4,5 l nein
Kunststoff IBCs ≤ 4,5 l ja
Kunststoff Kanister ≤ 4,5 l ja
Kunststoff Kanister > 4,5 l nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 4,5 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 4,5 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 15-000-0245 // Bremsenreiniger, Teilereiniger

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Aerosoldosen 300 ml ja
Aluminium Aerosoldosen 400 ml ja
Aluminium Aerosoldosen 450 ml ja
Aluminium Aerosoldosen 500 ml nein
Aluminium Aerosoldosen 600 ml nein
Aluminium Aerosoldosen 750 ml nein
Aluminium Kanister 5 l nein
Aluminium Kanister 10 l nein
Aluminium Kanister 15 l nein
Aluminium Kanister 20 l nein
Aluminium Kanister 30 l nein
Eisenmetall Aerosoldosen 300 ml ja
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