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Behördliches Handeln

Konsultationsverfahren

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) führt im Rahmen der Wahrnehmung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Konsultationsverfahren durch. Art und Umfang der jeweiligen Konsultationen werden nach den verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen sowie den kartellrechtlichen Vorgaben in jedem Einzelfall im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtswirkungen der Entscheidungen und das Ausmaß der Betroffenheit ausgestaltet.

Verwaltungsvorschriften

Nach dem Verpackungsgesetz ist die ZSVR befugt, bestimmte Entscheidungen durch Verwaltungsakt zu treffen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Konsultationsverfahren für Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsverfahrensrechtlich nicht erforderlich. Es handelt sich in der Regel um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften ohne unmittelbare Außenwirkung. Etwaige faktische Auswirkungen auf den Wettbewerb können jedoch erheblich sein, so dass aus kartellrechtlicher Sicht Konsultationsverfahren in der Regel erforderlich sind.

Verwaltungsvorschriften werden daher in der Regel von der ZSVR im Entwurf veröffentlicht, um den Verpflichteten nach dem Verpackungsgesetz die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Informationen über diese Konsultationen werden auf dieser Seite veröffentlicht. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht die ZSVR ihre Verwaltungsvorschriften in der dann jeweils geltenden Fassung.

Aktuell gibt es keine laufenden Konsultationsverfahren.

Antragsverfahren

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister entscheidet auf Antrag durch Verwaltungsakt im Wege der Allgemeinverfügung über die Einordnungsentscheidungen.

Zum Antragsverfahren

Elektronische Ausschreibungsplattform Sammelleistungen

Nach § 26 Abs.2 Nr. 2 VerpackG (Verpackungsgesetz) stellt die ZSVR  einen Zugang zu einer elektronischen Ausschreibungsplattform der Systeme für die wettbewerbsneutrale Ausschreibung von Sammelleistungen gemäß § 23 Abs. 10 S. 2 VerpackG zur Verfügung.

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