Welche Verpackungsarten gibt es und welche gesetzlichen Pflichten sind damit verbunden?
Markennamen angeben im Verpackungsregister LUCID
Bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID müssen Sie die Markennamen angeben, unter denen Sie Ihre verpackten Waren vertreiben – differenziert nach Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Zudem können Sie Ihre Markennamen jederzeit ändern, löschen oder neue hinzufügen.
Was Sie zur Angabe Ihrer Markennamen wissen sollten
Grundsätzlich gilt: Geben Sie im Verpackungsregister LUCID nur Markennamen an, die Sie tatsächlich nutzen und für die Sie verantwortlich sind. Sie müssen ausschließlich Ihre Obermarken (sogenannte Dachmarken) eintragen, unter denen Sie Ihre verpackten Waren gewerbsmäßig vertreiben.
Es muss sich nicht um eine eingetragene Marke im Sinne des Markenrechts handeln. Bitte geben Sie keine Untermarken (sogenannte Submarken) im Verpackungsregister LUCID an. Auch nicht anzugeben sind:
- Markennamen von Handelsware, für die Sie rechtlich nicht verantwortlich sind und lediglich weiterveräußern
- Typenbezeichnungen, Artikelspezifizierungen, Modellbezeichnungen (zum Beispiel Kopfhörer A10, Kopfhörer A15)
- Füllgrößen (zum Beispiel 50 oder 100 Gramm)
- Produktbezeichnungen (zum Beispiel Kopfhörer, Schmieröl)
- Name des Systembetreibers
- „Keine Marke“ oder „no name“
Wichtig: Verwenden Sie einen Markennamen auf einer Verpackung mit Systembeteiligungspflicht und einer Verpackung ohne Systembeteiligungspflicht? Dann müssen Sie diesen Markennamen für beide Verpackungskategorien im Verpackungsregister LUCID angeben.
Bei Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen ohne Markennamen tragen Sie als Markennamen Ihren Unternehmensnamen ein. Den Namen des Produzenten der leeren Verpackung müssen Sie nicht angeben.
Bei Serviceverpackungen kommt es darauf an, ob Sie die Systembeteiligungspflicht selbst erfüllen oder die unbefüllten Serviceverpackungen vorbeteiligt erwerben. Im ersten Fall tragen Sie Ihren Unternehmensnamen ein. Im zweiten Fall geben Sie den Namen Ihres Verpackungslieferanten an.
Fremdmarken müssen Sie dann angeben, wenn Sie selbst die verpackte Ware gewerbsmäßig und erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Dann gelten Sie nach dem Verpackungsgesetz als Hersteller und müssen die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Dieser Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie verpackte Waren aus dem Ausland nach Deutschland importieren und Sie die rechtliche Verantwortung bei Grenzübertritt tragen.
Tragen Sie keine Marken im Verpackungsregister LUCID ein, für die Sie nicht verantwortlich sind. Als Weiterverkäufer von in Deutschland erworbenen oder importierten Waren, die Sie beispielsweise von Ihrem Lieferanten beziehen, sind Sie nicht verantwortlich. In diesem Fall muss der jeweilige Lieferant oder Großhändler die Marke eintragen.
Melden Sie sich im Verpackungsregister LUCID mit Ihren Zugangsdaten an und klicken Sie in Ihrem persönlichen Zugangsbereich (Dashboard) in der Kachel „Markennamen“ auf „Bearbeiten“.
- Markennamen ändern
Der Name einer bereits hinterlegten Marke kann nicht mehr geändert werden. Wenn Sie einen Markennamen korrigieren möchten, löschen Sie diesen und tragen anschließend den korrekten Markennamen ein. Klicken Sie dazu rechts neben dem zu löschenden Markennamen in der Spalte „Aktionen" auf das Symbol „Papierkorb". Bestätigen Sie dann die Löschung. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche „Markennamen hinzufügen" und tragen den neuen Markennamen ein. Wählen Sie abschließend „Speichern" oder „Speichern und weiteren hinzufügen".
- Markennamen löschen
Klicken Sie rechts neben dem zu löschenden Markennamen in der Spalte „Aktionen" auf das Symbol „Papierkorb" und bestätigen Sie die Löschung.
- Markennamen hinzufügen
Klicken Sie auf die Schaltfläche „Markennamen hinzufügen" und tragen Sie den neuen Markennamen ein. Wählen Sie anschließend „Speichern" oder „Speichern und weiteren hinzufügen". Sofern Sie bei den Angaben Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht hinterlegt haben, beachten Sie bitte: Sie müssen in jeder Kategorie jeweils mindestens einen Markennamen angegeben haben.
- Zuordnung zu Verpackungen mit oder ohne Systembeteiligungspflicht ändern
Klicken Sie in der Tabelle der Markennamen rechts neben der entsprechenden Marke in der Spalte „Aktionen" auf das Symbol „Bearbeiten" und ordnen sie diese zu.
Haben Sie alle gewünschten Änderungen vorgenommen? Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „Weiter". Überprüfen Sie in der Zusammenfassung Ihre Angaben. Bestätigen Sie unten auf der Seite unter dem Abschnitt „Erklärungen" die Checkboxen. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Änderungsregistrierung absenden", um die Änderungen zu speichern.
Über die Änderungen der Markennamen versendet die ZSVR elektronisch einen Bescheid (Verwaltungsakt). Die korrigierten Markennamen sind ab dem nächsten Tag im Verpackungsregister LUCID zu sehen.