Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt einschließlich des Verpackungsregisters LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Wir sind bemüht, unseren Internetauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Eine vollständige Barrierefreiheit konnte leider noch nicht erreicht werden. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:
Das Verpackungsregister LUCID ist aus technischen Gründen und eines unverhältnismäßig hohen Anpassungsaufwandes noch nicht vollständig barrierefrei. Bei der Weiterentwicklung wird eine vollständige Barrierefreiheit angestrebt.
Ältere Videodateien sind nicht mit einer Audiodeskription oder Volltext-Alternative versehen und ältere Audio-Dateien sind zum Teil nicht mit einer Alternative für Hörbehinderte versehen. Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um Inhalte handelt, die nicht für Verwaltungsverfahren benötigt werden und die auch in anderer, barrierefreier Form auf unserer Webseite vorhanden sind. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung ein.
Ältere PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei. Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um archivierte Alt-Inhalte handelt, deren Inhalte nicht für Verwaltungsverfahren benötigt werden. Größtenteils handelt es sich um umfangreiche Abschlussberichte von Forschungsprojekten für einen eng begrenzten Leserkreis. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung ein.
Bei neuen Inhalten wird eine vollständige Barrierefreiheit angestrebt.
Barrieren melden und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte wenden Sie sich an:
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Abteilung Kommunikation und Presse
Öwer de Hase 18
49074 Osnabrück
E-Mail: presse@verpackungsregister.org
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren und in Leichter Sprache unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de.