Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen verpackungsrechtliche Pflichten bestehen.
So registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID
Sie vertreiben in Deutschland gewerbsmäßig verpackte Waren? Dann gelten Sie als Hersteller nach dem Verpackungsgesetz und müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Für die Registrierung fallen keine Kosten an. Alles, was Sie für den Registrierungsprozess brauchen, finden Sie hier anschaulich zusammengefasst.
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Erklärfilm: Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Anleitung zur Registrierung
Beginnen Sie diese als „Hersteller“. Darunter fallen unter anderem Produzenten von Waren, Vertreiber, Importeure sowie Online- und Versandhändler.
Welche Angaben müssen Sie im Registrierungsprozess machen?
1. Stammdaten
Dazu zählen allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen wie Adresse, Telefonnummer, Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer und eine nationale Kennnummer.
Achtung: Aus technischen Gründen sowie der automatisierten Überprüfung ist es nicht möglich, für ein Unternehmen mehrere Umsatzsteuer-Identifikationsnummern/ Steuernummern im Verpackungsregister LUCID anzugeben. Nutzen Sie die gleichen Angaben wie beim Abschluss Ihres Systembeteiligungsvertrags oder zur Kooperation mit einem Marktplatz.
2. Verpackungsarten
Es gibt zwei verschiedene Verpackungskategorien: Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Wählen Sie Ihre jeweilige Verpackungsart in diesen Kategorien aus und setzen Sie dort ein Häkchen.
Im Registrierungsprozess haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht
Sofern Sie verschiedene Verpackungsarten mit Systembeteiligungspflicht nutzen, in denen Sie Ihre Waren vertreiben, setzen Sie ihr Häkchen im Registrierungsprozess bei „Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise in Privathaushalten bzw. vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, und Serviceverpackungen“.
Kaufen Sie Ihre unbefüllten Serviceverpackungen ausschließlich vorbeteiligt und nutzen Sie keine weiteren Verpackungen, wie Versand- oder Verkaufsverpackungen, um Ihre Waren an Ihre Kunden zu übergeben, setzen Sie im Registrierungsprozess Ihr Häkchen bei „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“.Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht
Vertreiben Sie Ihre Waren in Transportverpackungen, industriellen Verpackungen, die nicht im Abfall des privaten Endverbrauchers landen, pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen, Mehrwegverpackungen oder handelt es sich um Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter? Das geben Sie im Registrierungsprozess an, indem Sie ihr Häkchen an den entsprechenden Stellen bei der jeweiligen Verpackungsart setzen.
3. Markennamen
Hier müssen Sie die Markennamen eintragen, die auf der Verpackung Ihrer Waren erkennbar sind. Sollte kein Markenname auf der Verpackung angegeben sein, hinterlegen Sie Ihren Unternehmensnamen. Bei vorbeteiligten Serviceverpackungen geben Sie den Unternehmensnamen Ihres Lieferanten/Großhändlers an, bei dem Sie diese kaufen.
4. Erklärungen
Wenn Sie angegeben haben, dass Sie Ihre Waren in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht vertreiben, müssen Sie zum Abschluss der Registrierung durch Anklicken von Checkboxen bestätigen, dass Sie Ihrer Systembeteiligungspflicht nachkommen.