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Über uns

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist als Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet, welche zum 1. Januar 2019 mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes offiziell ihren Betrieb aufgenommen hat. Die ZSVR ist mit hoheitlichen Aufgaben beliehen, um das Verpackungsgesetz umzusetzen, insofern also bundesweit als Behörde tätig. Ihr Behördenstatus ist höchstrichterlich mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt.

Warum es uns gibt

Der Markt des Verpackungsrecyclings funktioniert nur, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen gegeben sind und Unternehmen auch das Recycling ihrer Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen übernehmen. Als ZSVR setzen wir den Rahmen und überwachen, dass die Spielregeln von allen eingehalten werden. Die ZSVR wurde geschaffen, um die Marktüberwachung der Inverkehrbringer von verpackten Waren und Entsorgungssystemen effektiver zu gestalten. Gemeinsam mit den Landesvollzugsbehörden sorgt die ZSVR für Transparenz und einen fairen Wettbewerb bei der Umsetzung der Produktverantwortung. Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer zu verhindern, die in der Vergangenheit jährliche Schäden von über 200 Millionen Euro verursacht haben und durch gesetzestreu agierende Unternehmen mitgetragen wurden.

Wer wir sind

Gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine gerechte Verteilung der Kosten im Markt: Als Kontrollbehörde ist es unser Ziel, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und die Finanzierung des Verpackungsrecyclings sicherzustellen. Wir arbeiten agil und haben den Anspruch, unsere digitalen Prozesse für alle verpflichteten Unternehmen rechtssicher und so einfach wie möglich zu gestalten.

Was wir tun

Wir führen das digitale Verpackungsregister LUCID, um Produktverantwortung sichtbar zu machen. Zudem gleichen wir Verpackungsmengen ab und veröffentlichen Standards, um das recyclinggerechte Design von Verpackungen zu fördern. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der ZSVR gehören unter anderem:

Hoheitliche Aufgaben

  • Registrierung aller Hersteller von verpackten Waren im Verpackungsregister LUCID

  • Entgegennahme und Prüfung der Meldungen zu den Verpackungsmengen (Datenmeldungen) von Herstellern und Systemen

  • Prüfung und Anordnung von Vollständigkeitserklärungen sowie Veröffentlichung der Hersteller mit hinterlegter Vollständigkeitserklärung

  • Prüfung der Mengenstromnachweise und Recyclingquoten

  • Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Systeme

  • Festlegung eines Mindeststandards zur Förderung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

  • Berechnung und Veröffentlichung der Marktanteile für Systeme und Branchenlösungen

  • Verwaltung des Prüferregisters und Erstellung von Prüfleitlinien für Sachverständige und Prüfer

Privatrechtliche Aufgaben

  • Einrichtung und Pflege des Verpackungsregisters LUCID und der Datenbank

  • Zugang zum Ausschreibungsportal der Systeme

  • Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit Systemen und Branchenlösungen

  • Schulung von registrierten Sachverständigen 

  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden

  • Information der Verpflichteten und der Öffentlichkeit

Die Aufgaben der ZSVR sind abschließend in § 26 VerpackG  geregelt. Das bedeutet, dass sie nur diese Aufgaben umsetzen darf und keine weiteren Aufgaben, die nicht im Gesetz geregelt sind, übernehmen kann.

Organisation der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Die Struktur der Stiftung folgt den Vorgaben des Verpackungsgesetzes und sieht wie folgt aus:

Gemäß § 24 im Verpackungsgesetz haben die Hersteller von Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Vertreiber von noch nicht befüllten Verkaufs- oder Umverpackungen oder von ihnen getragene Interessenverbände die Stiftung bis zum 1. Januar 2019 errichtet.
Um eine möglichst große Vielzahl der o.g. Verpflichteten zu vertreten, haben die folgenden Verbände die ZSVR gegründet und die Vorfinanzierung in der Errichtungsphase übernommen:

  • Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.

  • Handelsverband Deutschland – HDE e. V.

  • IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.

  • Markenverband e. V.  

Die Stifter vertreten als Interessenverbände diejenigen Hersteller und Vertreiber von noch nicht befüllten Verkaufs- oder Umverpackungen, die unmittelbar oder mittelbar die wesentliche Finanzierungsverantwortung für das privatwirtschaftliche System zur haushaltsnahen Sammlung und Entsorgung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen tragen.

Die Stiftung wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Weitere Organe sind das Kuratorium, der Verwaltungsrat und der Beirat Erfassung, Sortierung und Verwertung. Zudem bringen Expertenkreise anlassbezogen ihre Expertise ein. Die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt dem Umweltbundesamt (UBA).

Details zur Entwicklung, zum Inkrafttreten und den Novellen des Verpackungsgesetzes finden Sie hier.

Zur Entwicklung der ZSVR

Wichtig zu wissen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist als eine Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet und seit dem 1. Januar 2019 mit hoheitlichen Aufgaben durch das Verpackungsgesetz beliehen, also insofern bundesweit als Behörde tätig. Sie unterliegt im hoheitlichen Bereich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. Die ZSVR benötigt in mehreren Tätigkeitsbereichen ein Einvernehmen mit anderen Behörden, wie z.B. des Umweltbundesamtes oder des Bundeskartellamtes. Die Entscheidungen der ZSVR als Verwaltungsakt sind gerichtlich überprüfbar. Hinsichtlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt die ZSVR der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

Die Kosten der ZSVR werden verursachungsgerecht über Umlagen refinanziert, die die Systeme und Branchenlösungen tragen müssen. Diese Umlagen sind auf die notwendigen Kosten beschränkt. Die notwendigen Kosten müssen über einen Wirtschaftsprüfer testiert und die Bemessung des Umlageaufkommens vom Umweltbundesamt genehmigt werden. Die sparsame Verwendung der Mittel wird im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Bundesrechnungshof kontrolliert.

Das Register ist öffentlich und mit einer Suchfunktion ausgestaltet, so dass jeder (zum Beispiel Kunden, Konkurrenten, Vollzugsbehörden, Systeme, Umwelt- und Verbraucherverbände) kontrollieren kann, ob ein Inverkehrbringer von Verpackungen seinen Pflichten nachkommt. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) muss nach § 9 Abs. 4 VerpackG folgende Angaben öffentlich machen:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers (insbesondere Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land und Telefonnummer) sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer.

  • Markennamen, unter denen der Hersteller seine Verpackungen in Verkehr bringt.

Diese Transparenz ist Zweck des öffentlichen Registers. Um ihrer Produktverantwortung nach dem Verpackungsgesetz entsprechend nachzukommen, müssen Organisationen, die ihre Waren in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht vertreiben, auch das Recycling dieser Verpackungen finanzieren. Das geschieht über die sogenannte Systembeteiligung. Bislang sind viele Inverkehrbringer (Hersteller, Händler) ihrer Produktverantwortung nicht gesetzeskonform nachgekommen. Andere Hersteller mussten für die Trittbrettfahrer mitbezahlen. Diese Wettbewerbsverzerrung soll mit dem Register beendet werden. Es ermöglicht den Marktteilnehmern, neben dem behördlichen Einschreiten der ZSVR und den Landesvollzugsbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse, eigene zivilrechtliche Schritte zu prüfen bzw. zu unternehmen, um ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile zu unterbinden.

Kontakt Rechts- und Fachaufsicht sowie Widerspruchsverfahren

Mit vollständigem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes seit 1. Januar 2019 hat das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau die Rechts- und Fachaufsicht über die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Das UBA ist gleichzeitig die Widerspruchsbehörde in Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der ZSVR. Außerdem ist das Umweltbundesamt:

  • die Einvernehmensstelle

    • zur Erteilung der Erlaubnis der ZSVR an Systeme zur Veröffentlichung der Berichte nach § 21 Abs. 2 VerpackG,

    • für den Mindeststandard zum recyclinggerechten Design.

  • die Genehmigungsbehörde für die Bemessung des Umlageaufkommens der ZSVR sowie dessen Nachkalkulation.

Sie erreichen das Umweltbundesamt wie folgt:

Umweltbundesamt
Sachgebiet „Vollzug Verpackungsgesetz (VerpackG)“
Fachgebiet III 1.6 „Kunststoffe und Verpackungen“
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 2103-0
E-Mail: verpackg@uba.de
www.umweltbundesamt.de