Zum Inhalt springen

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Das Verpackungsgesetz hat zum Ziel, umweltgerechte Verpackungen und das hochwertige Recycling zu fördern. Das funktioniert nur, wenn das Design von Verpackungen so ist, dass diese hochgradig recyclingfähig sind. Das bedeutet, dass schon bei der Konzeption der Verpackungen auch das Vorhandensein von Recyclingtechnologien und -kapazitäten in der tatsächlichen Entsorgungspraxis bedacht werden sollten. Sonst sind auch die im Verpackungsgesetz definierten Recyclingquoten nicht zu erreichen. 

Recyclinggerechtes Verpackungsdesign: Was bedeutet das?

Recyclinggerechtes Design im Sinne des VerpackG bedeutet, dass bei der Konzeption und der Herstellung einer Verpackung eine möglichst hohe Recyclingfähigkeit der Verpackung angestrebt wird. Ziel ist es, die zur Produktion verwendeten Materialien in einem Wertstoffkreislauf zu halten, so dass aus einer Verpackung nach der Entsorgung wieder neue Materialien, optimalerweise neue Verpackungen, entstehen können. 

Dieses Ziel soll durch …

… die recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen

… die Verwendung diesbezüglicher geeigneter Materialien

… auch unter Einsatz von Rezyklaten sowie

… Produktionsprozesse im Sinne des Verpackungsgesetzes gefördert werden. 

Das heißt, dass Verpackungen nach der Gebrauchsphase so vollständig wie möglich zu einem materialgleichen Sekundärprodukt werden sollen.

Ergänzend ist hier zu erwähnen, dass es beim Einsatz von Rezyklaten in Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff gewisse Einschränkungen gibt. Mit Ausnahme von PET (Polyethylenterephthalat), welches unter anderem in Getränkeflaschen und Tiefziehfolien Anwendung findet, stehen im Moment keine zugelassenen weiteren Kunststoffarten für den Einsatz im Lebensmittelkontakt zur Verfügung. Zuständig für diese Zulassung ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA – European Food Safety Authority). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass diese Vorschrift zu einer technischen Weiterentwicklung bei den Verpackungen führt, so dass mittel- bis langfristig auch Lebensmittelverpackungen außerhalb von PET mit Rezyklaten hergestellt werden können. Lebensmittelverpackungen zum Beispiel aus Glas sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Glasverpackungen setzen beispielsweise bereits seit vielen Jahren im Durchschnitt 60 Prozent Scherben ein und benötigen dafür keine Zulassung.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen liegen dem recyclinggerechten Verpackungsdesign zugrunde?

Die Produktverantwortung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 KrWG umfasst sowohl die Entwicklung als auch die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen. Das Ziel ist, dass diese ressourcenarm hergestellt, mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung sowie zur umweltverträglichen Beseitigung geeignet sind.

Die erste Priorität in der Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsrechts ist die Vermeidung. Das Weglassen von Verpackungsmaterialien, das Minimieren von eingesetzten Ressourcen und die Wiederverwendung sparen am meisten Geld, sind also für den Hersteller auch ökonomisch vorzugswürdig. Die zweite Priorität besteht in einer möglichst hochwertigen Verwertung – dem Recycling. Hier setzt das Verpackungsgesetz (VerpackG) einen ergänzenden finanziellen Anreiz: Nach § 21 VerpackG müssen die Systembetreiber für das recyclinggerechte Design von Verpackungen, den Einsatz von Rezyklaten und von nachwachsenden Rohstoffen finanzielle Anreize schaffen. 

Die Grundlage dafür bildet der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Dieser wird jährlich durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt zum 1. September in seiner weiterentwickelten Fassung erneut veröffentlicht.

Hier geht’s zur aktuellen Ausgabe des Mindeststandards

Vom recyclinggerechten Verpackungsdesign bis zur hochwertigen Verwertung

Wertstoffkreisläufe können nur dann erreicht werden, wenn die verwendeten Rohstoffe einer Verpackung und deren Kombination recyclingfähig sind. Informieren Sie sich hier zu Vorteilen, Zielen und positiven Verpackungsbeispielen.

Vorteile einer recyclinggerechten Verpackung:

  • Sortier- und Verwertbarkeit in der Praxis

  • Verarbeitungsfähigkeit zu hochwertigen Rezyklaten

  • Schließung von Kreisläufen: bessere Verfügbarkeit von Rezyklaten für eigene Verpackungen

  • Schonung der Umwelt durch Ressourcenschonung und CO2-Einsparung

  • Unterstützung zu einer modernen Kreislaufwirtschaft

  • Gegebenenfalls Material- und Energieeinsparungen

Ziele:

  • Förderung und Entwicklung von recyclingfreundlichem Design entlang der gesamten Wertschöpfungskette

  • Einsatz von Rezyklaten

  • Optimierung des Designs von Verpackungen inklusive Materialbeschaffenheit und Farben

  • Minimierung der Materialeinsätze in quantitativer Sicht

  • Möglichkeit einer sortenreinen Aufbereitung von Verpackungsmaterialien

Fazit:
Verpackungen mit recyclinggerechtem Design führen in Summe zu einer Entlastung der Umwelt.

Verpackungen sind Ressourcen

Positive Verpackungsbeispiele zur Bemessung der Recyclingfähigkeit

Dieses Bild zeigt weiße, ungefärbte Verpackungen aus den Monomaterialien PP oder PE. Diese sind hochgradig recyclingfähig. Die Zuordnung zu einem Verwertungspfad ist in der Sortierung möglich, weil weißes Material die Nahinfrarotstrahlen absorbiert und damit von anderen Verpackungen trennbar ist. Weiße Verpackungen aus Monomaterial mit entsprechend kleiner Etikettierung sind im hohen Maße recyclingfähig, da sie im Sortierprozess als PE oder PP erkannt werden. Wird die weiße Verpackung recycelt, kann aus ihr Granulat hergestellt werden, das bei der Wiederverwertung beliebig eingefärbt werden kann.

Dieses Bild zeigt Verpackungen, die sortierfähig sind. Hier sind kleine oder keine Etiketten erkennbar, die Sortieraggregate können das Verpackungsmaterial problemlos identifizieren. Grundsätzlich gilt für Etiketten bzw. Ummantelungen: Je kleiner das Etikett oder die flächenmäßige Ummantelung auf einer Verpackung (< 50 Prozent) ist, desto wahrscheinlicher ist die Erkennung in der Sortieranlage. Flaschen und Dosen, die beispielsweise aus einem Material bestehen (z. B. PP, PE, PS, PET-A) und deshalb aufgrund der Materialeinschätzung hochgradig recyclingfähig wären, können bei zu stark ausgeprägten Etikettierungen oftmals keinem korrekten Verwertungspfad zugeführt werden, so dass ihre praktische Recyclingfähigkeit = Null ist. Die konkrete Einschätzung hängt daneben von der konkret gewählten Kombination der Materialien von Etikett und Behältnis ab.

Die zwei abgebildeten Verpackungen sind hinsichtlich ihrer Etikettierung hochgradig recyclingfähig. Ferner sind die Behältnisse aus Gutmaterialien wie PET-A oder PP.