Erfahren Sie, wie es nach der Registrierung weitergeht und was die weiteren Schritte zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten sind.
Systembeteiligung und Datenmeldung
Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann müssen Sie zusätzlich zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID die Pflicht zur Systembeteiligung erfüllen und regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist nur der erste Schritt: Für Ihre Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen müssen Sie auch die finanzielle Produktverantwortung übernehmen. Das geschieht durch die sogenannte Systembeteiligung. Nach Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages sind Sie zusätzlich verpflichtet, die bei Ihrem Systembetreiber im Rahmen des Vertragsschlusses angegebenen Verpackungsmengen unverzüglich 1:1 im Verpackungsregister LUCID zu melden. Das nennt sich Datenmeldung.