Schnell-Check: Bin ich verpflichtet?
Egal, in welchen Verpackungen Sie Ihre Waren in Deutschland gewerbsmäßig vertreiben: Sie müssen im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Geben Sie Ihre Waren in systembeteiligungspflichtigen Verkaufs-, Um-, Versand- oder Serviceverpackungen ab, haben Sie weitere verpackungsrechtliche Pflichten.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist nur der erste Schritt. Sie müssen auch das Recycling Ihrer Verpackungen finanzieren. Damit übernehmen Sie finanzielle Produktverantwortung. Das geschieht über die sogenannte Systembeteiligung. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise im Rahmen von Fulfillment jemanden damit beauftragen, Ihre verpackten Waren für Sie an Ihre Kunden zu versenden. Nutzen Sie unseren Schnell-Check, um zu klären, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind. Mit den Fragen und Antworten im Schnell-Check geben wir Ihnen hierzu eine Hilfestellung.
Wichtig zu wissen
Dann müssen Sie den Schnell-Check für jeden Fall separat durchlaufen – zum Beispiel einmal für eine Versandverpackung, einmal für eine Verkaufs- und/oder Umverpackung.
Dieser Schnell-Check befasst sich nicht mit:
Fällen unter Beteiligung von Fulfillment-Dienstleistern oder Dropshipping (Details finden Sie in den verlinkten Informationen im Schnell-Check),
Transportverpackungen und
Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
Unter jeder Frage im Schnell-Check finden Sie einen Link „Was heißt das?“. Damit gelangen Sie zu weiterführenden Informationen.