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Fulfillment im Onlinehandel – Wer hat welche Pflichten?

Viele Versand- und Onlinehändler beauftragen Dienstleister mit der Versendung ihrer Waren. Hier erklären wir, welche Pflichten Fulfillment-Dienstleister haben und worauf ihre Auftraggeber achten müssen.

Was ist Fulfillment?

Beim Fulfillment überträgt ein Vertreiber/Verkäufer von Waren verschiedene Aufgaben an einen Dienstleister wie 

  • die Lagerhaltung,

  • das Verpacken,

  • das Adressieren sowie

  • den Versand von Waren an einen Kunden.

Übernimmt der Dienstleister mindestens zwei der beschriebenen Tätigkeiten und besitzt dabei keine Eigentumsrechte an den Waren, gilt er nach dem Verpackungsgesetz als Fulfillment-Dienstleister. 

Wichtig: Post-, Paketzustell- oder sonstige Frachtverkehrsdienstleister sind keine Fulfillment-Dienstleister im Sinne des Verpackungsgesetzes.

Verpackt ein Fulfillment-Dienstleister für seine Auftraggeber die jeweiligen Waren in systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen, muss der Auftraggeber (Vertreiber der Waren) die verpackungsrechtlichen Pflichten für diese erfüllen.

Verpackungsrechtliche Pflichten im Fulfillment

Fulfillment-Dienstleister (Fulfiller)

Ein Fulfillment-Dienstleister ist gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, ob sein jeweiliger Auftraggeber

  • im Verpackungsregister LUCID registriert ist,

  • die Pflicht zur Systembeteiligung erfüllt und damit das Recycling seiner Verpackungen finanziert. 

Erfüllt ein Auftraggeber die verpackungsrechtlichen Pflichten nicht, darf der Fulfiller ihm seine Leistungen nicht anbieten.

Achtung: Damit der Auftraggeber seinen Pflichten vollumfänglich nachkommen kann, muss der Fulfillment-Dienstleister ihm die Verpackungsmengen mitteilen, die er zum Versand der Waren verwendet hat. Die Verpackungsmengen müssen je Materialart – zum Beispiel PPK (Papier, Pappe, Karton) – übermittelt werden.

Fulfillment-Dienstleister können den Registrierungsstatus ihres Auftraggebers direkt im öffentlichen Register einsehen und prüfen.

Zum Herstellerregister

Mit dem Registerabruf der ZSVR können Fulfillment-Dienstleister mit einer XML-Datei den Registrierungsstatus Ihrer Auftraggeber automatisiert prüfen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite.

Zur Themenseite

Unternehmen, die Fulfiller beauftragen müssen sich (Auftraggeber)

für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht (Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen)

  • im Verpackungsregister LUCID registrieren

  • einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systembetreibern abschließen

  • regelmäßig ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen bei ihrem Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID melden (Datenmeldung)

für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht

  • im Verpackungsregister LUCID die weiteren Verpackungsarten bei der Registrierung angeben

  • gegebenenfalls Rücknahme- und Verwertungspflichten nach § 15 Verpackungsgesetz erfüllen

Mehr Informationen finden Sie auf der Support-Kontaktseite.