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Informationen zum Katalog

Hier finden sie alle grundlegenden Informationen zur Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht sind nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) mit Ware befüllte Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen. 

Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht fallen nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall an. Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Als private Endverbraucher gelten nicht nur private Haushalte, sondern auch vergleichbare Anfallstellen im Sinne des § 3 Abs. 11 VerpackG. Die vergleichbaren Anfallstellen sind im Gesetz nicht abschließend aufgezählt. Zu diesen gehören beispielsweise Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Kantinen, Freizeitparks, Gärtnereien, Wäschereien, Bibliotheken und Schulen. Auch Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe gehören zu den vergleichbaren Anfallstellen, wenn deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Abfuhrrhythmus in Umleerbehältern von bis zu 1.100 Liter Füllvolumen pro Sammelgruppe abgeholt werden können.

Zu den Verkaufsverpackungen gehören auch Serviceverpackungen und Versandverpackungen. Serviceverpackungen sind immer, Versandverpackungen fast ausnahmslos systembeteiligungspflichtig.

Nicht systembeteiligungspflichtig sind demgegenüber Exportverpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland als Abfall anfallen, großgewerbliche Verpackungen (diejenigen, die in der Industrie anfallen – also bei nicht vergleichbaren Anfallstellen), Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter. 

Dem Katalog liegt eine typisierende Gesamtmarktbetrachtung zugrunde

Ob eine Verpackung typischerweise, also mehrheitlich, beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt, wird auf Basis einer Gesamtmarktbetrachtung nach Produktgruppen beurteilt. Die typisierende Analyse wurde durch die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) durchgeführt. Bei der Einordnung kommt es nicht auf den Einzelfall, die Branche oder den Vertriebsweg an: dabei wurde auch das Mengenkriterium bei Anfallstellen berücksichtigt, was dem einzelnen Hersteller nicht möglich ist. Die GVM hat vertieft die konkreten Lieferbeziehungen für die verschiedenen Branchen/Produktgruppen untersucht. Dies geschah unter Herausarbeitung auch der Anfallstellen mit Mengenkriterium. Anhand der nach dieser Betrachtung typischen Anfallstelle bestimmt die ZSVR die Systembeteiligungspflicht im Wege von Verwaltungsvorschriften. 

Da der Erstinverkehrbringer in der Regel keine Gesamtmarktbetrachtung durchführen kann beziehungsweise wird, weist das VerpackG der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die hoheitliche Aufgabe zu, Verpackungen als systembeteiligungspflichtig einzuordnen (§ 26 Abs. 1 S. 23 VerpackG). Sie stellt auf Antrag die Systembeteiligungspflicht von Verpackungen fest.

Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als Verwaltungsvorschrift

Die ZSVR veröffentlicht normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften. Damit wirkt sie den vielen erwartbaren Einordnungsentscheidungen entgegen und erspart den Herstellern im Sinne von § 3 Abs. 14 und 9 VerpackG (Erstinverkehrbringer) einzelfallbezogene Anträge zu stellen. 

Die normeninterpretierenden Verwaltungsvorschriften zeigen, wie die ZSVR voraussichtlich entscheiden wird, wenn sie einen Antrag auf Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig oder nicht erhält. Die Verwaltungsvorschriften werden zur einfachen Handhabung in Form eines Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht. 

Der Katalog dient den Herstellern beziehungsweise Erstinverkehrbringern in Zweifelsfällen zur Einordnung von Verpackungen. Dabei wird die Pflicht zur Systembeteiligung transparent und nachvollziehbar erläutert. Nach dem Verpackungsgesetz ist es nicht mehr erlaubt, Einordnungen von Verpackungen zu deren Systembeteiligungspflicht auf Basis von Gutachten durchzuführen. Der Katalog ist bei der Einordnung von Verpackungen anzuwenden.

Der Katalog ist in mehrere Teile gegliedert, um den Nutzern die Vielfalt an Informationen umsetzbar zu präsentieren.

Vorgehensweise zur Erstellung des Katalogs

Der Katalog basiert auf der Auslegung des Merkmals „typischerweise“ durch die ZSVR. Für alle Produkte galt es, unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu bewerten, ob der Verpackungsabfall typischerweise beim privaten Endverbraucher als charakteristisch anzusehen ist. Die Bewertung anhand der allgemeinen Verkehrsanschauung bezieht sich auf objektive Kriterien: Zum Beispiel den Inhalt der Verpackung – wer verbraucht/nutzt das verpackte Gut/Produkt gewöhnlich – und die Gestaltung der Verpackung, inklusive Größe und sonstigen Eigenschaften. Dazu zählen beispielsweise Füllgutmenge, Material und Gewicht. Zudem wurde der typische Vertriebsweg betrachtet – Einzelhandel oder Großhandel. 

Auf dieser Basis führte die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) umfangreiche Analysen bestehender Daten und ergänzende Erhebungen durch. Dazu gehörten die Auswertung 

  • von konkreten Bezugslisten von Anfallstellen,

  • telefonische Befragungen,

  • Store-Checks,

  • Auswertung von Online-Sortimenten,

  • Auswertung von Distributionsdaten von Vertreibern,

  • Auswertung von Größenklassenstatistiken zur Abgrenzung des Mengenkriteriums im Handwerk und bei landwirtschaftlichen Betrieben.

In regelmäßigen Auswertungen wurden diese Ergebnisse für die einzelnen Produktgruppen mit der ZSVR besprochen und mit weiteren beteiligten Behörden erörtert. Gleiches gilt für spätere Anpassungen beziehungsweise Erweiterungen des Katalogs, welche in Konsultationsverfahren erneut veröffentlicht werden.

Die ZSVR hat den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zuletzt in 2023 angepasst. Erstmals wurde der Katalog im August 2018 zunächst als Entwurf zur Anhörung der betroffenen Wirtschaftskreise mit einem Konsultationsverfahren publiziert. Nach Abschluss des Verfahrens im selben Jahr wurde der Katalog erstmals als Verwaltungsvorschrift veröffentlicht.

Seitdem wird dieser jährlich überprüft, gegebenenfalls angepasst und um fehlende Produkte ergänzt. In den vergangenen Jahren hat die ZSVR in den jährlichen Konsultationsverfahren eine neue Produktgruppe und 79 Produktblätter ergänzt. Zudem hat sie den Gesamtkatalog mit Ergänzungen oder Korrekturen jeweils neu veröffentlicht. 

Vor der Veröffentlichung der Ausgabe 2023 hat die ZSVR den Katalog erneut überprüft und redaktionell optimiert. In neun bestehenden Produktgruppen hat sie insgesamt 25 Produkte mit entsprechenden neuen Produktblättern ergänzt. 

Diese sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Deshalb sind diese nicht im Katalog gelistet. Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite Serviceverpackungen.

Fragen

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Anwendung des Katalogs systembeteiligungs-pflichtiger Verpackungen?

Bitte wenden Sie sich in diesem Falle schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse: katalog@verpackungsregister.org

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt Ihre vollständigen Kontaktdaten und gegebenenfalls die vollständigen Adressdaten Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation an. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass 

  • wir telefonische Anfragen nicht beantworten.

  • wir anonyme Anfragen nicht beantworten.

  • wir Anfragen ohne Angabe der vollständigen Kontaktdaten nicht beantworten.

  • die Beantwortung von Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

  • wir Presseanfragen über oben angegebene Kontaktadresse nicht beantworten. Bitte richten Sie diese ausschließlich an presse@verpackungsregister.org.