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Systembeteiligungspflicht mit der Katalogdatenbank prüfen

Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, weil Sie Ihre Waren verpackt an Ihre Kunden abgeben. Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen landen typischerweise im Abfall des privaten Endverbrauchers. Für diese Verpackungen müssen Sie das Recycling finanzieren. Das nennt sich Systembeteiligung. Suchen Sie in unserer Katalogdatenbank gezielt nach Ihren Produkten und erfahren Sie, ob die dazugehörigen Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind.

Was bedeutet typischerweise?

Ob eine Verpackung typischerweise, also mehrheitlich, beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt, wird auf Basis einer Gesamtmarktbetrachtung nach Produktgruppen beurteilt. Bei der Einordnung kommt es nicht auf den Einzelfall, die Branche oder den Vertriebsweg an.

Wer ist privater Endverbraucher?

Dies sind private Haushalte und die sogenannten vergleichbaren Anfallstellen wie beispielsweise Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Kantinen, Freizeitparks, Gärtnereien, Wäschereien, Bibliotheken und Schulen. Auch Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe gehören dazu, wenn deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Abfuhrrhythmus 14-tägig in Umleerbehältern von bis zu 1.100 Liter Füllvolumen pro Sammelgruppe abgeholt werden können. Hier geht es zur Liste der vergleichbaren Anfallstellen.

Anwendungshilfen zum Katalog

Leitfaden

Wie Sie den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen als Verwaltungsvorschrift anwenden, erfahren Sie im Leitfaden. Dort erhalten Sie zudem weitere Informationen zum Aufbau, rechtlichen Hintergrund des Katalogs und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Achtung: Jedes Suchergebnis und jedes Produktblatt sind immer zusammen mit dem Leitfaden anzuwenden – nie isoliert.

Produkt nicht gefunden?

Das bedeutet nicht automatisch, dass für die dazugehörige Verpackung keine Systembeteiligungspflicht besteht oder Sie von den verpackungsrechtlichen Pflichten befreit sind. Der Katalog ist nicht abschließend. 

Weitere Möglichkeiten zur Prüfung durch Sie 

  1. Wenden Sie das Analogieverfahren an. Das heißt: Suchen Sie im Katalog nach Produkten, die Ihrem ähnlich sind – vor allem in Bezug darauf, wie und in welchen Verpackungen sie vertrieben werden und ob sie beim privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Das Ergebnis ist übertragbar.

  2. Um Ihrer Produktverantwortung nachzukommen, müssen Sie eine eigene Einordnung beziehungsweise Bewertung zur Systembeteiligungspflicht Ihrer Verpackungen vornehmen. Für spezifische (Fach-)Beratung kontaktieren Sie qualifizierte Sachverständige, Umweltberater, Systembetreiber oder Prüfer. Das Prüferregister der ZSVR finden Sie auf der Seite Öffentliche Register.

  3. Die ZSVR entscheidet und veröffentlicht unter anderem auf Antrag Entscheidungen zur Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig, als Mehrwegverpackung oder als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung. Das sind allgemeine Verfügungen. Die Ergebnisse können im Analogieverfahren auf ähnliche Verpackungen übertragen werden. 

Achtung: Bitte prüfen Sie eigenständig, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, um rechtlich korrekt zu handeln. Ist das der Fall, schließen Sie dazu einen Systembeteiligungsvertrag mit einem der aufgeführten Systembetreiber ab. Hier finden Sie die Liste der Systembetreiber.

Hier finden Sie alle veröffentlichten Einordungsentscheidungen in einer Datenbank.