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Informationen für Prüfer

Ob bei Vollständigkeitserklärungen, den Mengenstromnachweisen der Systeme oder den Branchenlösungen: Nach dem Verpackungsgesetz spielen an verschiedenen Stellen Prüfungen beziehungsweise Bestätigungen durch Prüfer beziehungsweise Sachverständige eine Rolle. Diese beziehen sich auf die Meldungen zu den Verpackungsmengen von Unternehmen (Datenmeldung).

Registrierung als Prüfer

Sie sind Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer usw. und möchten Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz vornehmen? Dann müssen Sie sich zunächst im Prüferregister der ZSVR registrieren. Über Ihre Registrierung erhalten Sie einen Registrierungsbescheid der ZSVR.

Achtung: Bevor alle Funktionen für Sie als Prüfer innerhalb des Verpackungsregisters zur Verfügung stehen, muss die Registrierung durch die ZSVR abgeschlossen sein. Über die abschließende Freigabe erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Beim Hochladen von Vollständigkeitserklärungen im Verpackungsregister LUCID müssen verschiedene Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben sein.

Hier gelangen Sie direkt ins Register.

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