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Gerichtsentscheidungen

Hier stellen wir Ihnen Gerichtsentscheidungen zu Verfahren gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereit. Nutzen Sie die Übersicht für einen schnellen Zugriff auf relevante Urteile und Beschlüsse.

Gerichtsentscheidungen im Einzelnen

Aktenzeichen: 
9 K 783/22

Sachverhalt:
Die Entscheidung bestätigt, dass Permanenttragetaschen als Serviceverpackungen einzuordnen und damit systembeteiligungspflichtig sind. Sie werden nach der allgemeinen Verkehrsauffassung typischerweise dazu angeboten, um noch im Geschäft mit Waren befüllt zu werden. Auf einen möglichen Zweitnutzen und eine Wiederverwendbarkeit kommt es nicht an.

Urteil erstinstanzlich nicht rechtskräftig, Revision eingelegt

Aktenzeichen: 
7 A 152/23

Sachverhalt:
Die Entscheidung bestätigt, dass im Zusammenhang mit einer Brille abgegebene Brillenetuis systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen sind. Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung sind Brillenetuis kein integraler Teil des Produkts Brille. Auf Langlebigkeit und die dauerhafte Aufbewahrungsmöglichkeit für die Brille kommt es nicht an. Am Ergebnis ändert der Umstand nichts, dass Brillenetuis auch unbefüllt abgegeben werden.
 

Aktenzeichen: 
7 A 151/23

Sachverhalt:
Die Entscheidung bestätigt, dass mit Schnullern befüllte Schnullerboxen systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen sind. Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung sind Schnullerboxen kein integraler Teil des Produkts Schnuller. Auf Langlebigkeit, die dauerhafte Aufbewahrungsmöglichkeit für Schnuller und weitere Verwendungszwecke wie die damit mögliche Sterilisation der Schnuller kommt es nicht an. Am Ergebnis ändert der Umstand nichts, dass Schnullerboxen auch unbefüllt abgegeben werden.
 

Aktenzeichen: 
10 AV 1/23

Sachverhalt:
Die Entscheidung bestimmt, dass für Klagen gegen Verwaltungsakte der ZSVR das Verwaltungsgericht Osnabrück örtlich zuständig ist und nicht die Verwaltungsgerichte am Sitz der Kläger. Die ZSVR wird als Behörde im funktionalen Sinn nach der Verwaltungsgerichtsordnung eingestuft.

Zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes 

Aktenzeichen: 
9 K 391/22.TR

Sachverhalt:
Die Entscheidung betrifft eine Konstellation, in der nicht der Adressat gegen die Einordnungsentscheidung geklagt hat, sondern ein Unternehmen, das zwar auch Permanenttragetaschen in Verkehr bringt, aber in anderer äußerer Form. Dies reicht für eine Klagebefugnis nicht aus. Das Unternehmen hätte einen eigenen Einordnungsantrag stellen und dagegen vorgehen können.

Zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier

In unseren Fallberichten geben wir Ihnen einen Überblick über Verwaltungsverfahren im Hinblick auf Verstöße gegen das Verpackungsgesetz.

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