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Antragsverfahren

§ 26 Abs., 1 Satz 2 Nr. 23 bis 26 VerpackG

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) entscheidet auf Antrag durch Verwaltungsakt im Wege der Allgemeinverfügung über die Einordnung

  • einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig (§ 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 23 VerpackG),

  • einer Verpackung als Mehrwegverpackung (§ 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 24 VerpackG),

  • einer Getränkeverpackung als pfandpflichtig (§ 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 25 VerpackG),

  • einer Anfallstelle von Abfällen als eine mit privaten Haushaltungen vergleichbare Anfallstelle (§ 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 26 VerpackG).

Für die Antragstellung stellt die ZSVR Formblätter zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formblätter empfiehlt die ZSVR, um sicherzustellen, dass vollständige Antragsunterlagen eingereicht werden. Weitere sachdienliche Informationen zu den einzelnen Antragstellungen finden Sie in diesem Merkblatt. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig, bevor Sie das jeweilige Formblatt ausfüllen.

Weitere Hinweise und das Formblatt zum Antragsverfahren zur Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig (§ 26 Abs. 1 S. 2 Nr.r 23 VerpackG)

Beizufügende Unterlagen

Prüfgegenstände/ Verpackungen

Wenn Sie uns Prüfgegenstände/Verpackungen übermitteln, fügen Sie diese bitte bei schriftlicher Antragstellung an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Abt. Recht und Entsorgung, Öwer de Hase 18, 49074 Osnabrück, bei. Bei Antragstellung per E-Mail über Antrag@verpackungsregister.org senden Sie uns bitte die Prüfgegenstände/Verpackungen gesondert. Für jede Übersendung ist stets der Bezug zu Ihnen als Antragsteller mit den Angaben zu 2. a) bis d) kenntlich zu machen.

Fotografien

Wenn Sie uns Fotografien übermitteln, fügen Sie diese bitte bei Antragstellung per E-Mail über Antrag@verpackungsregister.org als Anhang zu Ihrer E-Mail bei. Bei schriftlicher Antragstellung an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Abt. Recht und Entsorgung, Öwer de Hase 18, 49074 Osnabrück, fügen Sie bitte die Abzüge der Fotografien bei. Von gesonderter Übermittlung von Antrag und Fotografien bitten wir abzusehen. Für jede Übersendung ist stets der Bezug zu Ihnen als Antragsteller mit den Angaben zu 1. a) bis d) kenntlich zu machen.

Angaben zum Antragsteller

Für die Bearbeitung sämtlicher Anträge an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nach § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 23 bis 26 VerpackG ist die eindeutige Bezeichnung des Antragstellers durch Angabe des Unternehmensnamens (Firma) einschließlich Postanschrift und einer etwaigen, von der ZSVR bereits vergebenen Identifikationsnummer erforderlich. Die ZSVR versendet den Verwaltungsakt elektronisch, daher gehört auch die Angabe einer E-Mail-Adresse zu den erforderlichen Angaben. Die weiteren Angaben zum Antragsteller sind optional und dienen dem zügigen Abschluss des Verfahrens insbesondere durch die Erleichterung von Rückfragen:

a) Unternehmensname (Firma) 
b) Identifikationsnummer: z. B. Registrierungsnummer, Systembetreiber-ID oder Branchenlösungs-ID, sofern vorhanden
c) Adresse Firmensitz mit Straße, Hausnummer 
d) PLZ, Ort, Land 
e) E-Mail-Adresse zum Zwecke der elektronischen Übermittlung des Verwaltungsaktes 
f) Name, Vorname Ansprechpartner für Rückfragen (optional)
g) Telefonnummer des Ansprechpartners für Rückfragen (optional)
h) E-Mail-Adresse des Ansprechpartners für Rückfragen (optional)

Antragsgegenstand

Der Antragssteller begehrt eine Entscheidung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die Einordnung des Prüfgegenstandes entweder als systembeteiligungspflichtige Verpackung im Sinne von § 3 Abs. 8 VerpackG, als Mehrwegverpackung im Sinne des § 3 Abs. 3 VerpackG, als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung im Sinne des § 31 VerpackG oder als vergleichbare Anfallstelle gemäß § 3 Abs. 11 VerpackG.

Kosten

Die ihm entstehenden Kosten für die Antragstellung (wie Versandkosten) trägt der Antragsteller. Dem Antragsteller werden von der ZSVR keine Kosten erstattet.

Veröffentlichung

Die ZSVR veröffentlicht auf Antrag ergangene Einordungsentscheidungen auf ihrer Webseite ohne Angabe der persönlichen Daten des Antragstellers.