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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-010 Bauchemie 08-010-0120 Verdünnungen, Lösungsmittel
Produktbeschreibung
Verdünnungen und Lösungsmittel für Bauchemie-Produkte
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige Lösungsmittel
Verdünnungen und Lösungsmittel für andere chemische Produkte
Verdünnungen und Lösungsmittel für andere Anstrichmittel
Sonstige Verdünnungen
Verdünnungen und Lösungsmittel für Lacke
08-010-0180 Rostschutzmittel, Rostlösemittel 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Verdünnungen und Lösungsmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Betrieben des Bauhandwerks anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Verdünnungen und Lösungsmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 Litern fallen teilweise auch in der Industrie und im Großgewerbe an. Dazu gehören auch Betriebe des Bauhandwerks oberhalb des Mengenkriteriums. Die dort eingesetzten Füllgrößen entsprechen denen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Insgesamt überwiegt der Anteil, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Verdünnungen und Lösungsmitteln über einer Füllgröße von 6 Litern fallen typischerweise in industriellen und großgewerblichen Anfallstellen an und sind nicht systembeteiligungspflichtig.
Versandverpackungen aller Art von Verdünnungen und Lösungsmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflichtig ausgenommen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-010-0120 // Verdünnungen, Lösungsmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 6 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 6 l ja
Glas Flaschen ≤ 6 l ja
Kunststoff Fässer, Kanister, Kannen > 6 l nein
Kunststoff Flaschen, Kanister ≤ 6 l ja
Stahlblech Fässer, Kanister > 6 l nein
Weißblech Flaschen, Kanister, Kannen ≤ 6 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 6 l nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 6 l ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 6 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 6 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-010-0120 // Verdünnungen, Lösungsmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 6 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 6 l ja
Glas Flaschen 125 ml ja
Glas Flaschen 200 ml ja
Glas Flaschen 250 ml ja
Glas Flaschen 500 ml ja
Glas Flaschen 1 l ja
Kunststoff Fässer 50 l - 60 l nein
Kunststoff Fässer 200 l - 220 l nein
Kunststoff Flaschen 200 ml ja
Kunststoff Flaschen 500 ml ja
Kunststoff Kanister 5 l ja
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