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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
15-000 Oberflächenbehandlung 15-000-0180 Autopflegemittel
Produktbeschreibung
Produkte zur Reinigung und Pflege von Kfz, innen und außen.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Poliermittel, Chrompflegemittel
Scheibenreiniger, mit oder ohne Frostschutz
Sonstige Autopflegemittel
Lackpflegemittel, Lackstifte
Unterbodenschutz, Türschlossenteiser
Autowachs
15-000-0185 Reiniger für Autowaschanlagen 
08-010-0140 Lackspachtel, Kitte 
13-020-0110 Additive 
13-020-0090 Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutzmittel 
08-010-0010 Lackfarben 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Autopflegemitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 7 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Taxibetrieben anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Kfz-Handwerks wie Werkstätten und Autowaschanlagen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Autopflegemitteln mit einer Füllgröße bis einschließlich 7 Litern fallen teilweise auch in der Kfz-Industrie und im Großgewerbe an. Zu Letzterem zählen insbesondere Betriebe des Kfz-Handwerks und Autowaschanlagen oberhalb des Mengenkriteriums. Sie sind trotzdem systembeteiligungspflichtig, weil die dort eingesetzten Füllgrößen denen entsprechen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen und insgesamt der Anteil überwiegt, der in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt. Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Autopflegemitteln über einer Füllgröße von 7 Litern fallen typischerweise industriell und großgewerblich an und sind nicht systembeteiligungspflichtig. Versandverpackungen aller Art von Autopflegemitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflichtig ausgenommen.

Die Füllgrößen von Autopflegemitteln werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 15-000-0180 // Autopflegemittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 7 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 7 l ja
Aluminium Aerosoldosen, Dosen, Tuben ≤ 7 l ja
Glas Flaschen ≤ 7 l ja
Kunststoff Aufhänger, Beutel, Säcke, Schachteln, Trommeln ≤ 7 l ja
Kunststoff Dosen, Flaschen, Spender, Tuben ≤ 7 l ja
Kunststoff Eimer, Kanister, Kannen ≤ 7 l ja
PPK Aufhänger, Säcke, Schachteln, Trommeln ≤ 7 l ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke ≤ 7 l ja
Stahlblech Fässer ≤ 7 l ja
Weißblech Aerosoldosen, Dosen, Flaschen ≤ 7 l ja
Weißblech Kanister, Kannen ≤ 7 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 7 l ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 7 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 7 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 7 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 15-000-0180 // Autopflegemittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 7 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 7 l ja
Aluminium Aerosoldosen 10 ml - 25 ml ja
Aluminium Aerosoldosen 40 ml - 200 ml ja
Aluminium Tuben 75 g ja
Aluminium Tuben 100 g ja
Aluminium Tuben 200 g ja
Glas Flaschen 100 ml - 200 ml ja
Kunststoff Blisterpackungen ≤ 7 l ja
Kunststoff Dispenser 25 ml ja
Kunststoff Eimer 10 l nein
Kunststoff Eimer 10 kg nein
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