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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-000 Molkereiprodukte 02-000-0010 Milch, Milchgetränke
Produktbeschreibung
Milch, die vor allem in Molkereien zu Konsummilch und zu sonstigen Milchgetränken verarbeitet wird
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Milchhaltige Kaffeegetränke
Industriemilch
Konsummilch
Milchgetränke
Molkeprodukte
Milchmischgetränke
02-000-0020 Sahne, Kondensmilch 
02-000-0070 Joghurt, Fertigdesserts 
02-000-0060 Speisequark, Fruchtquark, Gewürzquark 
02-030-0020 Speiseeis 
02-110-0200 Babynahrung, pulverförmig 
02-030-0120 TK Milcherzeugnisse, TK Süßspeisen 
02-000-0050 Käse, Frischkäse 
02-000-0040 Butter, Butterzubereitungen 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Milch und Milchgetränken bis zu einer Füllgröße von einschließlich 28 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Milch und Milchgetränken über einer Füllgröße von 28 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen. Darüber hinaus werden industrielle Weiterverarbeiter von Molkereien entweder per Tankwagen oder in entsprechenden Großgebinden (z.B. IBC Container) beliefert.
Versandverpackungen aller Art von Milch und Milchgetränken fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen, jeweils mit dem Füllvolumen 0,1 l bis 3 l, befüllt mit Milch und Milchmischgetränken mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sindunter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 4 Nr. 7f VerpackG pfandpflichtig. Aus der Pfandpflicht ergibt sich eine Ausnahme von der Systembeteiligungspflicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 VerpackG.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-000-0010 // Milch, Milchgetränke

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 28 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 28 l ja
Getränkekarton Blockpackungen ≤ 28 l ja
Glas Flaschen ≤ 28 l ja
Kunststoff Becher, Beutel, Eimer, Flaschen ≤ 28 l ja
Kunststoff Emballagen, IBCs > 28 l nein
Metall Getränkedosen ≤ 28 l ja
PPK, Kunststoff Bag-in-Box Container > 28 l nein
PPK, Kunststoff Bag-in-Boxen ≤ 28 l ja
Sonstige Verbundverpackung Becher, Beutel ≤ 28 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 28 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 28 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 28 l nein
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 28 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-000-0010 // Milch, Milchgetränke

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 28 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 28 l ja
Aluminium Getränkedosen 200 ml - 500 ml nein
Getränkekarton Blockpackungen 200 ml - 6 l ja
Glas Flaschen 200 ml - 2 l ja
Kunststoff Becher 100 ml - 500 ml ja
Kunststoff Becher 501 ml - 1,5 l ja
Kunststoff Beutel 1,5 l ja
Kunststoff Beutel 1 l - 2 l ja
Kunststoff Eimer 5 l - 16 l ja
Kunststoff Emballagen, IBCs > 28 l nein
Kunststoff Flaschen 100 ml - 500 ml ja
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