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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-000 Molkereiprodukte 02-000-0050 Käse, Frischkäse
Produktbeschreibung
Alle Arten von Käse inklusive Frischkäse
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Edelpilzkäse, Camembert, Brie und sonstiger Weichkäse
Sonstiger Frischkäse
Hartkäse, Schnittkäse
Sauermilchkäse, Kochkäse
Körniger Frischkäse
Schmelzkäse
Mozzarella
Fetakäse und anderer Salzlakenkäse
02-000-0060 Speisequark, Fruchtquark, Gewürzquark 
   
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Käse und Frischkäse bis zu einer Füllgröße von einschließlich 16 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Käse und Frischkäse über einer Füllgröße von 16 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im großgewerblichen Bereich anfallen. Ein Beispiel dafür ist Schmelzkäse, der in Folienblöcken zu je 56 kg an industrielle Weiterverarbeiter geliefert wird.

Versandverpackungen aller Art von Käse und Frischkäse fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Wachsschichten um Käse gelten gemäß der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 VerpackG nicht als Verpackung.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-000-0050 // Käse, Frischkäse

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 16 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 16 kg ja
Glas Flaschen, Gläser ≤ 16 kg ja
Kunststoff Becher ≤ 16 kg ja
Kunststoff Beutel, Eimer, Einschläge ≤ 16 kg ja
Kunststoff Beutel, Eimer, Einschläge > 16 kg nein
Kunststoff Schalen ≤ 800 g ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 16 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 16 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 16 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 16 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-000-0050 // Käse, Frischkäse

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 16 kg ja
Aller Art Aller Art > 16 kg nein
Aluminium Dosen, Schalen 50 g - 250 g ja
Aluminium Einschläge 16 g - 25 g ja
Aluminium Einschläge 50 g - 250 g ja
Aluminium Einschläge 251 g - 1 kg ja
Aluminium Einschläge 850 g - 2000 g ja
Aluminium Einschläge 1,1 kg - 7 kg ja
Glas Flaschen 100 g ja
Glas Gläser 125 g ja
Glas Gläser 200 g ja
Glas Gläser 300 g ja
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