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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-000 Molkereiprodukte 02-000-0040 Butter, Butterzubereitungen
Produktbeschreibung
Butter aus Milch und auf Butter basierende Produkte
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Butterzubereitungen (z.B. Kräuterbutter)
Milchstreichfette (Butter mit Zusätzen, z.B. Rapsöl)
Butterschmalz
Butter
02-130-0010 Speiseöl 
02-130-0030 Speisefette, Margarine 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Butter und Butterzubereitungen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 15 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Butter und Butterzubereitungen über einer Füllgröße von 15 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im großgewerblichen Bereich anfallen. Beispiele dafür sind Butterblöcke zu je 25 kg sowie flüssige Produkte in IBCs, die an industrielle Weiterverarbeiter geliefert werden.
Versandverpackungen aller Art von Butter und Butterzubereitungen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Für industrielle Verarbeiter werden auch Verpackungen in Verkehr gebracht, die von vornherein nicht die rechtlichen Vorgaben für die Abgabe an private Endverbraucher erfüllen und daher auch typischerweise nicht bei diesen anfallen. Solchermaßen abweichend gestaltete Verpackungen, die zum Beispiel lediglich gestempelt und nicht mit ausreichender Lebensmittelkennzeichnung (nach LMIV) versehen sind, sind unabhängig von der Füllgröße nicht systembeteiligungspflichtig, da sie infolge der rechtlichen Vorgaben typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen können.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-000-0040 // Butter, Butterzubereitungen

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 15 kg ja
Aller Art Aller Art > 15 kg nein
Glas Gläser ≤ 15 kg ja
Kunststoff Becher, Eimer, Einschläge, Schalen ≤ 15 kg ja
Kunststoff Eimer, IBCs > 15 kg nein
Kunststoff Portionspackungen ≤ 15 kg ja
Metall Becher, Eimer, Einschläge, Gläser, Schalen,Tuben ≤ 15 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Portionspackungen ≤ 15 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 15 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 15 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 15 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 15 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-000-0040 // Butter, Butterzubereitungen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 15 kg ja
Aller Art Aller Art > 15 kg nein
Aluminium Einschläge 100 g ja
Aluminium Tuben 80 g ja
Aluminium Tuben 200 g ja
Glas Konservengläser 80 g ja
Kunststoff Becher 50 g - 600 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 125 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 200 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 250 g ja
Kunststoff Eimer 2,5 kg ja
Kunststoff Eimer > 15 kg nein
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