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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
28-020 Elektrokleingeräte 28-020-0200 Bezahlgeräte, Kassengeräte
Produktbeschreibung
Geräte zur Zahlungsabwicklung mit und ohne Bargeld einschließlich aller relevanter Komponenten
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige Peripheriegeräte für Kassensysteme
Mobile Zahlgeräte, Kartenterminals
Bezahlterminals
Automatenmodule zur Zahlungsabwicklung
Bondrucker
Kassenschubladen, Registerkassen
Erfassungseinheiten, Kundenanzeiger
Kassenhardware
31-000-0270 Bürogeräte, Sonstiger Bürobedarf 
22-000-0620 Münzen 
28-030-0060 Identifikationskarten, Chipkarten 
28-030-0030 Informationstechnik 
28-020-0180 Ladenwaagen 
22-000-0530 Tresore 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von mobilen Bezahlgeräten und Kassengeräten sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Gastronomiebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Verwaltungen und Behörden, welche diese Geräte in der Regel selbst in Betrieb nehmen. Verpackungen von mobilen Bezahlgeräten und Kassengeräten fallen zwar zum Teil auch im Handel, in der Industrie und im Großgewerbe an. Insgesamt überwiegt jedoch der Anteil, der bei vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von stationären Bezahlgeräten und Kassengeräten sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen. Zu den großgewerblichen Anfallstellen gehören beispielsweise die Montage-Servicedienstleister der Kassensystem-Hersteller und Elektoinstallationsbetriebe, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können. Versandverpackungen aller Art von Bezahl- und Kassengeräten fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Merkmale für ein Mobilgerät sind: 1. Betrieb durch Akkus oder Batterien, 2. keine Kabelverbinung mit dem Stromnetz, 3. verfügt über Funktechnologie wie WLAN oder Bluetooth.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 28-020-0200 // Bezahlgeräte, Kassengeräte

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art nein
Aller Art Aller Art ja
Kunststoff Beutel, Blisterpackungen, Folien, Koffer ja
Kunststoff Beutel, Blisterpackungen, Folien, Koffer nein
PPK Banderolen, Etiketten, Faltschachteln ja
PPK Banderolen, Etiketten, Faltschachteln nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 28-020-0200 // Bezahlgeräte, Kassengeräte

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ja
Aller Art Aller Art nein
Kunststoff Beutel ja
Kunststoff Beutel nein
Kunststoff Blisterpackungen ja
Kunststoff Blisterpackungen nein
Kunststoff Folien ja
Kunststoff Folien nein
Kunststoff Formteile, Luftpolsterfolien, Schrumpffolien ja
Kunststoff Formteile, Luftpolsterfolien, Schrumpffolien nein
Kunststoff Koffer nein
Kunststoff Koffer ja
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