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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
22-000 Haushalt 22-000-0530 Tresore
Produktbeschreibung
Vorrichtungen zur besonders gesicherten Aufbewahrung von Geld, Wertsachen oder sonstigen Gegenständen gemäß EN 1143-1 und EN 14450
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Standtresore
Waffenschränke
Möbeltresore
Sicherheitsschränke
Wandtresore
Wertschutzschränke
Sonstige Tresore
31-000-0270 Bürogeräte, Sonstiger Bürobedarf 
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Tresoren bis zu einem Sicherheitsgrad von einschließlich II gemäß EN 1134-1 und EN 14450 sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Beherbergungsbetrieben, Verwaltungen, Banken, Versicherungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Handwerks- und Installationsbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Tresoren mit einem Sicherheitsgrad über II gemäß EN 1134-1 und EN 14450 sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen. Dazu zählen beispielsweise Montage-Servicedienstleister der Tresor-Hersteller. Zu den großgewerblichen Anfallstellen zählen auch Handwerks- und Installationsbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.
Versandverpackungen aller Art von Tresoren fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Das Abgrenzungskriterium für Tresore ist der Grad der Sicherheitsstufe gemäß EN 1143-1 und EN 14450. Darin ist zum Beispiel der Einbruch- und Brandschutz geregelt. ≤ Grad II umfasst die Sicherheitsgrade 0, I, II gemäß EN 1143-1 sowie die Sicherhheitsstufen S1 und S2 gemäß EN 14450.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 22-000-0530 // Tresore

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ Grad II ja
Aller Art Aller Art > Grad II nein
Kunststoff Beutel, Blisterpackungen, Folien > Grad II nein
Kunststoff Beutel, Blisterpackungen, Folien ≤ Grad II ja
PPK Aufhänger, Banderolen, Etiketten, Faltschachteln > Grad II nein
PPK Aufhänger, Banderolen, Etiketten, Faltschachteln ≤ Grad II ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ Grad II ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen > Grad II nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > Grad II nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ Grad II ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 22-000-0530 // Tresore

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > Grad II nein
Aller Art Aller Art ≤ Grad II ja
Kunststoff Beutel ≤ Grad II ja
Kunststoff Beutel > Grad II nein
Kunststoff Blisterpackungen > Grad II nein
Kunststoff Blisterpackungen ≤ Grad II ja
Kunststoff Folien ≤ Grad II ja
Kunststoff Folien > Grad II nein
Kunststoff Formteile, Luftpolsterfolien, Schrumpffolien > Grad II nein
Kunststoff Formteile, Luftpolsterfolien, Schrumpffolien ≤ Grad II ja
Kunststoff Skinverpackungen > Grad II nein
Kunststoff Skinverpackungen ≤ Grad II ja
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