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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
16-000 Gewerbechemikalien 16-000-0070 Gefrierschutzmittel
Produktbeschreibung
Chemische Stoffe, die den Gefrierpunkt eines anderen Stoffes herabsetzen und dadurch vor allem zum Schutz von Anlagen beitragen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Gefrierschutzmittel für Kühl-, Tiefkühlanlagen
Frostschutzmittel für Trinkwassersysteme
Gefrierschutzmittel für Heizungsanlagen
Frost- und Korrosionsschutzmittel in Wasserkreisläufen
Wärmeträger und Kühlsole
Sonstige Gefrierschutzmittel
13-020-0090 Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutzmittel 
15-000-0180 Autopflegemittel 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Gefrierschutzmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 28 Liter sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Kälteanlagenbauer und andere handwerkliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Gefrierschutzmitteln mit einer Füllgröße über 28 Liter sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dies betrifft z.B. Fässer und IBCs mit einer Füllgröße über 28 Liter, die insbesondere in der Industrie und bei Industriebetrieben sowie bei Kälteanlagenbauern und anderen handwerklichen Betrieben oberhalb des Mengenkriteriums anfallen.
Versandverpackungen aller Art von Gefrierschutzmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflichtig ausgenommen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 16-000-0070 // Gefrierschutzmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 28 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 28 l ja
Kunststoff Fässer, IBCs > 28 l nein
Kunststoff Flaschen, Kanister > 28 l nein
Kunststoff Flaschen, Kanister ≤ 28 l ja
Metall Fässer, IBCs > 28 l nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Bündlungsfolien, Mehrstückverpackungen ≤ 28 l ja
Kunststoff Bündlungsfolien, Mehrstückverpackungen > 28 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 28 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 28 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 16-000-0070 // Gefrierschutzmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 28 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 28 l ja
Kunststoff Flaschen 500 ml ja
Kunststoff IBCs 1000 l nein
Kunststoff Kanister 10 l ja
Kunststoff Kanister 20 l ja
Kunststoff Spundfässer 200 l nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Bündlungsfolien, Mehrstückverpackungen 3 x 250 ml ja
Kunststoff Bündlungsfolien, Mehrstückverpackungen 750 ml ja
Kunststoff Bündlungsfolien, Mehrstückverpackungen 2 x 5 l ja
Kunststoff Bündlungsfolien, Mehrstückverpackungen 10 l ja
Kunststoff Bündlungsfolien, Mehrstückverpackungen > 28 l nein
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