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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
15-000 Oberflächenbehandlung 15-000-0070 Waschmittel
Produktbeschreibung
Waschmittel, flüssig oder pulverförmig, für die Anwendung im Haushalt, in gewerblichen Wasch- oder Reinigungsbetrieben oder in Industriebetrieben zum Waschen von Wäsche oder Textilien
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Waschmittel, pastös
Waschmittel, pulverförmig
Waschmittel, Tabs bzw. Sachets
Feinwaschmittel
Waschmittel, flüssig
Sonstige Waschmittel
Spezialwaschmittel
Vollwaschmittel
15-000-0110 Geschirrspülmittel 
15-000-0210 Textilfarben, Textilentfärbemittel 
15-000-0080 Weichspülmittel 
15-000-0240 Regeneriersalz, Wasserenthärtungsmittel 
15-000-0260 Industriereiniger 
15-000-0090 Wäschebehandlungsmittel 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Waschmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 12 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Beherbergungsbetrieben anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Wäschereien und andere Betriebe des Reinigungsgewerbes, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Waschmitteln über einer Füllgröße von 12 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen. Dazu zählen insbesondere die Textilindustrie sowie Wäschereien und andere Betriebe des Reinigungsgewerbes (z.B. Großwäschereien, Großreinigungen) oberhalb des Mengenkriteriums.

Versandverpackungen aller Art von Waschmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Waschmitteln werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1. Für Tabs muss von der Stückzahl auf Kilogramm umgerechnet werden.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 15-000-0070 // Waschmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 12 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 12 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge, Sachets, Säcke ≤ 12 kg ja
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen, Kanister, Tuben ≤ 12 kg ja
Kunststoff Eimer, Fässer, IBCs, Kanister, Säcke > 12 kg nein
PPK Beutel, Faltschachteln, Säcke, Trommeln ≤ 12 kg ja
PPK Beutel, Faltschachteln, Säcke, Trommeln > 12 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Faltschachteln, Säcke, Trommeln > 12 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Faltschachteln, Säcke, Trommeln ≤ 12 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 12 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 12 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 12 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 12 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 15-000-0070 // Waschmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 12 kg ja
Aller Art Aller Art > 12 kg nein
Kunststoff Beutel 1 l - 2 l ja
Kunststoff Beutel 1 kg - 2,5 kg ja
Kunststoff Dosen, Flaschen 500 ml ja
Kunststoff Dosen, Flaschen 750 ml ja
Kunststoff Dosen, Flaschen 1 l ja
Kunststoff Dosen, Flaschen 1 kg ja
Kunststoff Dosen, Flaschen 1,5 l ja
Kunststoff Dosen, Flaschen 1,5 kg ja
Kunststoff Eimer 5 kg ja
Kunststoff Eimer 10 kg ja
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