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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
15-000 Oberflächenbehandlung 15-000-0080 Weichspülmittel
Produktbeschreibung
Weichspülmittel sind Waschhilfsmittel, die eingesetzt werden, um die Trockenstarre der getrockneten Wäsche zu reduzieren und die Wäsche durch Duftstoffe oder Aufheller frischer wirken zu lassen.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Weichspülmittel, flüssig
Weichspülmittel, pulverförmig
Sonstige Weichspüler
15-000-0240 Regeneriersalz, Wasserenthärtungsmittel 
15-000-0090 Wäschebehandlungsmittel 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Weichspülmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 8 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Beherbergungsbetrieben anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Wäschereien und andere Betriebe des Reinigungsgewerbes, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Weichspülmitteln über einer Füllgröße von 8 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen. Dazu zählen insbesondere die Textilindustrie sowie Wäschereien und andere Betriebe des Reinigungsgewerbes (z.B. Großwäschereien, Großreinigungen) oberhalb des Mengenkriteriums.
Versandverpackungen aller Art von Weichspülmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Weichspülmitteln werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 15-000-0080 // Weichspülmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 8 l ja
Aller Art Aller Art > 8 l nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Flaschen, Sachets, Standbeutel ≤ 8 l ja
Kunststoff Fässer, IBCs, Kanister > 8 l nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 8 l ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 8 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 8 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 8 l nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 15-000-0080 // Weichspülmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 8 l ja
Aller Art Aller Art > 8 l nein
Kunststoff Dosen 500 g - 1 kg ja
Kunststoff Flaschen 750 ml ja
Kunststoff Flaschen 1 l ja
Kunststoff Flaschen 1,5 l ja
Kunststoff Flaschen 2 l ja
Kunststoff Flaschen 2 l - 6 l ja
Kunststoff Kanister 10 l nein
Kunststoff Kanister 20 l nein
Kunststoff Portionsbeutel, Probepackungen, Sachets 20 ml ja
Kunststoff Standbeutel 500 ml - 1 l ja
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