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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-120 Sonstige Lebensmittel 02-120-0030 Tafelfertige Suppen, gekühlt
Produktbeschreibung
Gekühlte, flüssige bis dünnbreiige zubereitete Speisen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Tafelfertige Suppen, gekühlt
02-020-0010 Mischkonserven, tafelfertige Suppen 
02-110-0220 Trockenfertiggerichte, Trockensuppen 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von gekühlten, tafelfertigen Suppen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 15 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von gekühlten, tafelfertigen Suppen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-120-0030 // Tafelfertige Suppen, gekühlt

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 15 kg ja
Aller Art Aller Art > 15 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge, Schalen ≤ 15 kg ja
Kunststoff Eimer ≤ 15 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 15 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 15 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 15 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 15 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-120-0030 // Tafelfertige Suppen, gekühlt

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 15 kg ja
Aller Art Aller Art > 15 kg nein
Kunststoff Beutel 400 g ja
Kunststoff Eimer 5 kg - 10 kg ja
Kunststoff Eimer 10 kg - 15 kg ja
Kunststoff Einschläge 400 g ja
Kunststoff Einschläge 500 g ja
Kunststoff Schalen 400 g ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 2 x 500 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 1 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 15 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 15 kg ja
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