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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0220 Trockenfertiggerichte, Trockensuppen
Produktbeschreibung
Trockene Mischung für die Zubereitung von Speisen, die ohne die Zugabe von weiteren Zutaten (außer Flüssigkeiten wie Wasser oder Milch) verzehrfertig sind
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Nudel-Trockenfertiggerichte
Reis-Trockenfertiggerichte
Fleisch-Trockenfertiggerichte
Trockensuppen
02-110-0260 Brüherzeugnisse 
02-110-0240 Fixprodukte, Trockensoßen 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Trockenfertiggerichten und Trockensuppen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Trockenfertiggerichten und Trockensuppen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-110-0220 // Trockenfertiggerichte, Trockensuppen

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Kunststoff Becher, Beutel, Schalen ≤ 14 kg ja
Kunststoff Eimer ≤ 14 kg ja
Kunststoff Eimer > 14 kg nein
PPK Becher, Beutel, Faltschachteln ≤ 14 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen ≤ 14 kg ja
Weißblech Eimer ≤ 14 kg ja
Weißblech Eimer > 14 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-110-0220 // Trockenfertiggerichte, Trockensuppen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Kunststoff Becher 50 g - 100 g ja
Kunststoff Beutel 50 g - 150 g ja
Kunststoff Beutel 150 g - 250 g ja
Kunststoff Eimer 5 kg ja
Kunststoff Eimer 10 kg ja
Kunststoff Eimer 12,5 kg ja
Kunststoff Eimer 28 kg nein
Kunststoff Schalen 100 g - 150 g ja
PPK Becher 75 g - 150 g ja
PPK Beutel 70 g ja
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