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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-060 Agrarerzeugnisse 02-060-0110 Pflanzen, Stauden
Produktbeschreibung
Stauden, ausdauernde krautige Pflanzen, deren oberirdische Pflanzenteile im Gegensatz zu Bäumen und Sträuchern nicht verholzen und sonstige Pflanzen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Balkonpflanzen
Zimmerpflanzen
Freilandstauden
Beetpflanzen
02-060-0020 Frischgemüse 
02-060-0120 Stecklinge, Jungpflanzen 
02-060-0090 Baumpflanzen, Buschpflanzen 
02-060-0130 Schnittblumen 
Begründung
Verkaufsverpackungen von Pflanzen und Stauden aller Art sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Gärtnereien, Baumschulen und andere landwirtschaftliche Betriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Teilweise fallen Verkaufsverpackungen von Pflanzen und Stauden auch in Gärtnereien, Baumschulen und anderen landwirtschaftlichen Betrieben oberhalb des Mengenkriteriums an. Insgesamt überwiegt aber der Anteil, der bei Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG anfällt.

Versandverpackungen aller Art von Pflanzen und Stauden fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen setzt voraus, dass der zu beurteilende Gegenstand eine Verpackung im Sinne von § 3 Abs. 1 VerpackG in Verbindung mit Anlage 1 VerpackG darstellt.
Blumentöpfe, in denen die Pflanze während ihrer Lebenszeit verbleibt, gelten gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 VerpackG nicht als Verpackung und sind nicht systembeteiligungspflichtig. Blumentöpfe, die nur für den Verkauf oder den Transport von Pflanzen bestimmt sind und in denen die Pflanze nicht während ihrer Lebenszeit verbleiben soll, gelten als Verpackungen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-060-0110 // Pflanzen, Stauden

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Etiketten Aller Art ja
Aller Art Pflanztöpfe Aller Art ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-060-0110 // Pflanzen, Stauden

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Kunststoff Pflanztöpfe >Ø 37 cm ja
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Pflanztöpfe Ø 9 cm ja
Kunststoff Pflanztöpfe Ø 12 cm ja
Kunststoff Pflanztöpfe Ø 17 cm ja
Kunststoff Pflanztöpfe Ø 24 cm ja
Kunststoff Pflanztöpfe Ø 30 cm ja
Kunststoff Pflanztöpfe Ø 37 cm ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja