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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-060 Agrarerzeugnisse 02-060-0020 Frischgemüse
Produktbeschreibung
Frischgemüse aller Art, ganz, portioniert oder geschnitten sowie frische Kräuter (auch gekühlt)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Möhren, Süßkartoffeln, Sonstiges Wurzelgemüse
Kohlgemüse, Salat, Blattgemüse, Pilze
Frischsalate, Rohkost portioniert (auch gekühlt)
Zwiebelgemüse, Spargel
Tomaten, Paprika, Sonstiges Fruchtgemüse
Kräuter, Topfkräuter
Sonstiges Frischgemüse
Salatgurken
01-000-0010 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte 
02-060-0030 Speisekartoffeln 
02-030-0040 TK Gemüse 
02-060-0040 Getrocknetes Obst, getrocknetes Gemüse 
02-020-0030 Gemüsekonserven 
   
   
   
Begründung
Schalen, Kisten und Schachteln aus PPK sowie Körbe, Kisten, Steigen, Netze und Gummis aus Naturmaterialien für Frischgemüse mit einer Füllgröße bis einschließlich 4,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Großküchen und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Schalen, Kisten und Schachteln aus PPK sowie Körbe, Kisten, Steigen, Netze und Gummis aus Naturmaterialien für Frischgemüse mit einer Füllgröße über 4,5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Lebensmittelindustrie (und im Übrigen auch im Handel) anfallen.
Alle anderen als die oben genannten Verkaufsverpackungen und Umverpackungen für Frischgemüse mit einer Füllgröße bis einschließlich 28 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Industrielle Weiterverarbeiter von Lebensmitteln decken ihren Bedarf weitgehend durch Mehrwegverpackungen, durch Großgebinde mit einer Füllgröße über 28 kg oder in Form loser Ware.
Versandverpackungen aller Art von Frischgemüse fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Etiketten und Aufkleber aller Art an Gemüse sind systembeteiligungspflichtig. Zuschnitte und Einschläge aller Art sind systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-060-0020 // Frischgemüse

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Aller Art ≤ 28 kg ja
Kunststoff Aller Art > 28 kg nein
Naturmaterial Gummi, Kisten, Körbe, Netze, Steigen > 4,5 kg nein
Naturmaterial Gummi, Kisten, Körbe, Netze, Steigen ≤ 4,5 kg ja
Naturmaterial Säcke > 28 kg nein
Naturmaterial Säcke ≤ 28 kg ja
PPK Aufkleber, Einschläge, Etiketten Aller Art ja
PPK Kästen, Schachteln, Schalen > 4,5 kg nein
PPK Kästen, Schachteln, Schalen ≤ 4,5 kg ja
PPK Säcke ≤ 28 kg ja
PPK Säcke > 28 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 28 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke ≤ 28 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-060-0020 // Frischgemüse

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Becher, Beutel, Eimer, Säcke, Schalen, Netze ≤ 28 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags, Eimer, Säcke, Schalen, Netze > 28 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 800 kg nein
Kunststoff Eimer 2,5 kg ja
Kunststoff Säcke > 28 kg nein
Kunststoff Säcke ≤ 28 kg ja
Kunststoff Steigen ≤ 28 kg ja
Kunststoff Steigen > 28 kg nein
Kunststoff Zuschnitte Aller Art ja
Naturmaterial Gummi, Kisten, Körbe, Netze, Steigen > 4,5 kg nein
Naturmaterial Gummi, Kisten, Körbe, Netze, Steigen ≤ 4,5 kg ja
Naturmaterial Säcke > 28 kg nein
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