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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-060 Agrarerzeugnisse 02-060-0030 Speisekartoffeln
Produktbeschreibung
Unzubereitete Kartoffeln
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Geschälte und geschnittene frische Kartoffeln
Speisekartoffeln
02-110-0320 Kartoffelprodukte, getrocknet 
02-060-0020 Frischgemüse 
02-030-0060 TK Kartoffelerzeugnisse 
02-020-0040 Kartoffelkonserven, ungekühlte Kartoffelnassprodukte 
Begründung
Schalen, Kisten, Schachteln und Steigen aus PPK sowie Netze und Säcke aus Naturmaterialien für Speisekartoffeln mit einer Füllgröße bis einschließlich 4,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium). Schalen, Kisten, Schachteln und Steigen aus PPK sowie Netze und Säcke aus Naturmaterialien für Speisekartoffeln über einer Füllgröße von 4,5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Lebensmittelindustrie (und im Übrigen auch im Handel) anfallen. Alle anderen als die oben genannten Verkaufsverpackungen für Speisekartoffeln mit einer Füllgröße bis einschließlich 28 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speisekartoffeln über einer Füllgröße von 28 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im großgewerblichen Bereich anfallen. Beispiele dafür sind Big Bags und Säcke über 28 kg, die an industrielle Weiterverarbeiter geliefert werden. Versandverpackungen aller Art von Speisekartoffeln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-060-0030 // Speisekartoffeln

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Beutel, Big Bags, Netze, Säcke > 28 kg nein
Kunststoff Beutel, Big Bags, Netze, Säcke ≤ 28 kg ja
Naturmaterial Netze, Säcke > 4,5 kg nein
Naturmaterial Netze, Säcke ≤ 4,5 kg ja
PPK Großemballagen, Säcke > 28 kg nein
PPK Kästen, Schachteln, Schalen, Steigen ≤ 4,5 kg ja
PPK Kästen, Schachteln, Schalen, Steigen > 4,5 kg nein
PPK Säcke ≤ 28 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-060-0030 // Speisekartoffeln

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Beutel 1 kg ja
Kunststoff Beutel 2,5 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg ja
Kunststoff Beutel 10 kg ja
Kunststoff Beutel 20 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 500 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 1000 kg nein
Kunststoff Netze 1 kg - 1,5 kg ja
Kunststoff Netze 2,5 kg ja
Kunststoff Säcke 5 kg ja
Kunststoff Säcke 10 kg ja
Kunststoff Säcke 12 kg ja
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