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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-050 Fleisch, Wurst, Fisch 02-050-0010 Frischfleisch
Produktbeschreibung
Unverarbeitetes Fleisch, in der Regel zerlegtes Fleisch, welches für den menschlichen Verzehr bestimmt ist
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstiges Fleisch (z.B. Pferd, Kaninchen, Känguru usw.)
Kalbfleisch, Rindfleisch
Sonstiges Geflügel (ganz oder in Teilen)
Lammfleisch, Schaffleisch
Wild, Wildgeflügel
Schweinefleisch
Hühner, Enten, Gänse, Pute (ganz oder in Teilen)
Innereien
05-000-0060 Snacks für Hunde und Katzen 
02-050-0040 Fleischwaren, Wurstwaren 
02-020-0080 Fleischkonserven, Wurstkonserven 
05-000-0010 Nassfutter für Hunde und Katzen 
02-030-0130 TK Fleisch, TK Wild 
  Schlachtabfälle, Verarbeitungsreste (nicht im Katalog) 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Frischfleisch bis zu einer Füllgröße von einschließlich 3,9 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Versandverpackungen aller Art von Frischfleisch fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Für industrielle Verarbeiter werden auch Verpackungen in Verkehr gebracht, die von vornherein nicht die rechtlichen Vorgaben für die Abgabe an private Endverbraucher erfüllen und daher auch typischerweise nicht bei diesen anfallen. Solchermaßen abweichend gestaltete Verpackungen, die zum Beispiel lediglich gestempelt und nicht mit ausreichender Lebensmittelkennzeichnung (nach LMIV) versehen sind, sind unabhängig von der Füllgröße nicht systembeteiligungspflichtig, da sie infolge der rechtlichen Vorgaben typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen können.
Mehrweg-Behälter, zum Beispiel Fleischkästen, in denen in Beuteln verpacktes Fleisch geliefert wird, sind nicht systembeteiligungspflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-050-0010 // Frischfleisch

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 3,9 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 3,9 kg ja
Kunststoff Beutel, Schalen, Vakuumverpackungen ≤ 3,9 kg ja
Kunststoff Beutel, Schalen, Vakuumverpackungen > 3,9 kg nein
Kunststoff Reifebeutel ≤ 3,9 kg ja
Kunststoff Reifebeutel > 3,9 kg nein
PPK Schachteln, Schalen > 3,9 kg nein
PPK Schachteln, Schalen ≤ 3,9 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge, Schalen ≤ 3,9 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge, Schalen > 3,9 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Umhüllungen > 3,9 kg nein
Kunststoff Beutel, Umhüllungen ≤ 3,9 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 3,9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 3,9 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-050-0010 // Frischfleisch

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 3,9 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 3,9 kg ja
Kunststoff Beutel, Folieneinschläge 200 g - 1 kg ja
Kunststoff Beutel, Folieneinschläge 1 kg - 2,5 kg ja
Kunststoff Beutel, Folieneinschläge 2,5 kg - 3,9 kg ja
Kunststoff Beutel, Folieneinschläge 4 kg - 10 kg nein
Kunststoff Mulden 200 g - 1 kg ja
Kunststoff Mulden 1 kg - 2,5 kg ja
Kunststoff Mulden 2,5 kg - 3,9 kg ja
Kunststoff Mulden 4 kg - 10 kg nein
Kunststoff Reifebeutel > 3,9 kg nein
Kunststoff Reifebeutel 1 kg - 3,9 kg ja
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