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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-030 Tiefkühlkost 02-030-0130 TK Fleisch, TK Wild
Produktbeschreibung
Tiefgekühltes Fleisch und tiefgekühltes Wild als Rohfleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
TK Fleischzubereitungen
TK Wild
TK Hackfleisch
TK Wildgeflügel
TK Rohfleisch
02-030-0030 TK Geflügel 
02-030-0090 TK Fertiggerichte 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von tiefgekühltem Fleisch und tiefgekühltem Wild bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Großküchen und Kantinen anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von tiefgekühltem Fleisch mit einer Füllgröße über 18 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Industrielle Bedarfsträger verarbeiten in der Regel Frischfleisch.

Versandverpackungen aller Art von tiefgekühltem Fleisch und tiefgekühltem Wild fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Für industrielle Verarbeiter werden auch Verpackungen in Verkehr gebracht, die von vornherein nicht die rechtlichen Vorgaben für die Abgabe an private Endverbraucher erfüllen und daher auch typischerweise nicht bei diesen anfallen. Solchermaßen abweichend gestaltete Verpackungen, die zum Beispiel lediglich gestempelt und nicht mit ausreichender Lebensmittelkennzeichnung (nach LMIV) versehen sind, sind unabhängig von der Füllgröße nicht systembeteiligungspflichtig, da sie infolge der rechtlichen Vorgaben typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen können.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-030-0130 // TK Fleisch, TK Wild

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge, Schalen, Tiefziehverpackungen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge, Schalen, Tiefziehverpackungen > 18 kg nein
PPK Faltschachteln ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln > 18 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Faltschachteln ≤ 18 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Faltschachteln > 18 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-030-0130 // TK Fleisch, TK Wild

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Kunststoff Beutel 800 g - 2500 g ja
Kunststoff Beutel, Einschläge, Schalen, Tiefziehverpackungen > 18 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge, Schalen, Tiefziehverpackungen ≤ 18 kg ja
Kunststoff Einschläge 950 g ja
Kunststoff Schalen 300 g - 1200 g ja
Kunststoff Tiefziehverpackungen 300 g - 2000 g ja
Kunststoff Tiefziehverpackungen 2000 g - 5000 g ja
Kunststoff Tiefziehverpackungen 5000 g - 12000 g ja
PPK Faltschachteln 400 g ja
PPK Faltschachteln 500 g ja
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