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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-020 Konserven 02-020-0080 Fleischkonserven, Wurstkonserven
Produktbeschreibung
Ohne Kühlung haltbare Dauerwaren (Vollkonserven und Halbkonserven) von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Wurst und Würstchen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Schinken in Dosen
Pastete, Corned Beef
Wurstkonserven, Würstchenkonserven, Kochwurst, Brühwurst
Hamburger
Sülze
Sonstige Fleischkonserven, Wurstkonserven
Knacker, Frankfurter, Wiener, Bockwurst, Bratwurst
Braten, Rouladen, Eisbein
02-020-0090 Fischkonserven 
02-020-0010 Mischkonserven, tafelfertige Suppen 
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von Fleischkonserven und Wurstkonserven bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 kg bzw. 22 Liter sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Umverpackungen von Fleischkonserven und Wurstkonserven bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,5 kg bzw. 1,5 Liter sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen.

Versandverpackungen aller Art von Fleischkonserven und Wurstkonserven fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Für industrielle Verarbeiter werden auch Verpackungen in Verkehr gebracht, die von vornherein nicht die rechtlichen Vorgaben für die Abgabe an private Endverbraucher erfüllen und daher auch typischerweise nicht bei diesen anfallen. Solchermaßen abweichend gestaltete Verpackungen, die zum Beispiel lediglich gestempelt und nicht mit ausreichender Lebensmittelkennzeichnung (nach LMIV) versehen sind, sind unabhängig von der Füllgröße nicht systembeteiligungspflichtig, da sie infolge der rechtlichen Vorgaben typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen können.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-020-0080 // Fleischkonserven, Wurstkonserven

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 22 kg nein
Aller Art Aller Art > 22 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 22 kg ja
Aller Art Aller Art ≤ 22 l ja
Aluminium Konservendosen, Schalen ≤ 22 l ja
Aluminium Konservendosen, Schalen ≤ 22 kg ja
Glas Konservengläser ≤ 22 l ja
Glas Konservengläser ≤ 22 kg ja
Kunststoff Becher, Schalen ≤ 22 l ja
Kunststoff Becher, Schalen ≤ 22 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Becher, Schalen ≤ 22 l ja
Sonstige Verbundverpackung Becher, Schalen ≤ 22 kg ja
Weißblech Konservendosen ≤ 22 l ja
Weißblech Konservendosen ≤ 22 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 1,5 l ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 1,5 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 1,5 l nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 1,5 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,5 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,5 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,5 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-020-0080 // Fleischkonserven, Wurstkonserven

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 22 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 22 l ja
Aluminium Konservendosen 80 g ja
Aluminium Konservendosen 100 g ja
Aluminium Konservendosen 125 g ja
Aluminium Konservendosen 160 g ja
Aluminium Konservendosen 200 g ja
Aluminium Konservendosen 250 g ja
Aluminium Konservendosen 300 g ja
Aluminium Konservendosen 375 g ja
Aluminium Konservendosen 400 g ja
Aluminium Schalen 25 g - 30 g ja
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