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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
15-000 Oberflächenbehandlung 15-000-0320 Desinfektionsmittel
Produktbeschreibung
Desinfektionsmittel zur Desinfektion von Oberflächen, Instrumenten, Flüssigkeiten, Hautoberflächen usw.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Wäschedesinfektionsmittel
Handdesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Hygienesprays
Sonstiges Desinfektionsmittel
Chlortabletten
16-000-0140 Sonstige Alkohole 
15-000-0190 Reinigungstücher 
16-000-0120 Ethanol 
15-000-0140 Haushaltsreinigungsmittel, Pflegemittel 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Desinfektionsmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gesundheitseinrichtungen und Sport- und Freizeiteinrichtungen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Desinfektionsmitteln über einer Füllgröße von 22 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie (z.B. die Lebensmittelindustrie, Kosmetikindustrie) oder im Großgewerbe (wie etwa Großbäckereien und andere Handwerksbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums) anfallen.
Versandverpackungen aller Art von Desinfektionsmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Desinfektionsmitteln werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 15-000-0320 // Desinfektionsmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Aller Art > 22 l nein
Aluminium Aerosoldosen ≤ 22 l ja
Glas Flaschen ≤ 22 l ja
Kunststoff Eimer, Fässer, IBCs, Kanister > 22 l nein
Kunststoff Eimer, Flaschen, Kanister ≤ 22 l ja
Weißblech Aerosoldosen ≤ 22 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 22 l nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 22 l ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 22 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 22 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 15-000-0320 // Desinfektionsmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Aller Art > 22 l nein
Aluminium Aerosoldosen 200 ml - 500 ml ja
Glas Flaschen 250 ml - 1 l ja
Kunststoff Eimer 2 kg - 3 kg ja
Kunststoff Eimer 5 kg ja
Kunststoff Eimer 10 kg ja
Kunststoff Fässer 50 l nein
Kunststoff Fässer 200 l nein
Kunststoff Flaschen 250 ml ja
Kunststoff Flaschen 750 ml ja
Kunststoff Flaschen 1 l ja
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