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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
13-010 Schmierstoffe, Brennstoffe 13-010-0041 Schmierstoffe
Produktbeschreibung
Pastöse Schmierstoffe, unter anderem auf Basis von Mineralölen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige Schmierstoffe, pastös
Schmierfette, pastös
13-020-0110 Additive 
13-020-0090 Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutzmittel 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Schmierstoffen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 0,3 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören insbesondere Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abegeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Schmierstoffen mit einer Füllgröße über 0,3 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und in großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Zu den großgewerblichen Anfallstellen gehören auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.

Versandverpackungen aller Art von Schmierstoffen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Abs. 7 in Verbindung mit Anlage 2 VerpackG sind nach § 12 Nr. 4 VerpackG von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen.

Die Füllgrößen von Schmierstoffen werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 13-010-0041 // Schmierstoffe

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 0,3 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 0,3 kg ja
Kunststoff Dosen, Kartuschen, Tuben ≤ 0,3 kg ja
Kunststoff Dosen, Kartuschen, Tuben > 0,3 kg nein
Kunststoff Eimer, Fässer, Hobbocks, Kanister > 0,3 kg nein
Metall Dosen, Eimer, Fässer, Hobbocks, Kartuschen > 0,3 kg nein
Metall Dosen, Kartuschen, Tuben ≤ 0,3 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 0,3 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 0,3 kg nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 0,3 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 0,3 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 13-010-0041 // Schmierstoffe

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 0,3 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 0,3 kg ja
Aluminium Tuben 7 g - 300 g ja
Aluminium Tuben 350 g - 500 g nein
Kunststoff Dosen, Flaschen 250 g ja
Kunststoff Dosen, Flaschen 500 g nein
Kunststoff Dosen, Flaschen 1 l nein
Kunststoff Eimer 5 kg nein
Kunststoff Eimer 10 kg nein
Kunststoff Eimer 15 kg nein
Kunststoff Flaschen, Tuben 100 g ja
Kunststoff Flaschen, Tuben 500 g nein
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