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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-040 Heimwerker und Garten 08-040-0640 Arbeitsschutzartikel
Produktbeschreibung
Gegenstände zum Schutz vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Ohrstöpsel
Schutzbrillen
Atemschutzgeräte, Formstabile Atemschutzmasken
Gehörschutz, Bügelgehörschutz, Kapselgehörschutz
21-000-0010 Schuhe 
21-000-0070 Bekleidung 
28-030-0106 Kopfhörer 
18-000-0160 Klinikbedarf, Praxisbedarf 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Arbeitsschutzartikeln bis einschließlich 3 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Verwaltungen und Behörden (z.B. Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Handwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Arbeitsschutzartikeln über 3 Stück fallen typischerweise in der Industrie und bei großgewerblichen Anfallstellen an und sind nicht systembeteiligungspflichtig.

Versandverpackungen aller Art von Arbeitsschutzartikeln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Medizinische Atemschutzmasken, medizinische Gesichtsmasken oder sonstige flexible Atemschutzmasken (wie z.B. FFP2-Masken) wie sie z.B. in Arztpraxen, in Krankenhäusern, in der Altenpflege oder im Alltag als Virenschutzmasken getragen werden, sind im Produktblatt 18-000-0160 Klinikbedarf, Praxisbedarf zugeordnet. Das gilt auch dann, wenn diese Masken zum Arbeitsschutz eingesetzt werden.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-040-0640 // Arbeitsschutzartikel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 3 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 3 Stück ja
Kunststoff Aufhänger, Einschläge, Folien, Schachteln ≤ 3 Stück ja
Kunststoff Aufhänger, Einschläge, Folien, Schachteln > 3 Stück nein
Kunststoff Blisterpackungen, Dispenser > 3 Stück nein
Kunststoff Blisterpackungen, Dispenser ≤ 3 Stück ja
PPK Blisterpackungen, Dispenser ≤ 3 Stück ja
PPK Blisterpackungen, Dispenser > 3 Stück nein
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln > 3 Stück nein
PPK Faltschachteln, sonstige Schachteln ≤ 3 Stück ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 3 Stück nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 3 Stück ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 3 Stück nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 3 Stück ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-040-0640 // Arbeitsschutzartikel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 3 Stück ja
Aller Art Aller Art > 3 Stück nein
Kunststoff Aufhänger, Schachteln ≤ 3 Stück ja
Kunststoff Aufhänger, Schachteln > 3 Stück nein
Kunststoff Blisterpackungen, Dispenser > 3 Stück nein
Kunststoff Blisterpackungen, Dispenser ≤ 3 Stück ja
Kunststoff Einschläge, Folien > 3 Stück nein
Kunststoff Einschläge, Folien ≤ 3 Stück ja
PPK Blisterpackungen, Dispenser > 3 Stück nein
PPK Blisterpackungen, Dispenser ≤ 3 Stück ja
PPK Dispenser, Faltschachteln, sonstige Schachteln ≤ 3 Stück ja
PPK Dispenser, Faltschachteln, sonstige Schachteln > 3 Stück nein
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