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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-010 Bauchemie 08-010-0060 Dispersionsfarben
Produktbeschreibung
Zäh- bis dünnflüssige Anstrichstoffe, insbesondere Wandfarbe
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Acryldispersionsfarbe
Sonstige Dispersionsfarbe
Naturdispersionsfarbe
Kunstharzdispersionsfarbe
Volltonfarbe, Abtönfarbe, Wandfarbe
08-010-0010 Lackfarben 
08-010-0120 Verdünnungen, Lösungsmittel 
08-010-0100 Grundierungen 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Dispersionsfarben bis zu einer Füllgröße von einschließlich 17 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Malern und Lackierern anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Dispersionsfarben bis zu einer Füllgröße von einschließlich 17 Litern fallen teilweise auch in der Industrie und im Großgewerbe an. Dazu gehören auch Betriebe des Bauhandwerks oberhalb des Mengenkriteriums. Die dort eingesetzten Füllgrößen entsprechen denen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Insgesamt überwiegt der Anteil, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Dispersionsfarben über einer Füllgröße von 17 Litern fallen typischerweise in industriellen und großgewerblichen Anfallstellen an und sind nicht systembeteiligungspflichtig.
Versandverpackungen aller Art von Dispersionsfarben fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-010-0060 // Dispersionsfarben

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 17 l ja
Aller Art Aller Art > 17 l nein
Kunststoff Beutel, Eimer, Tuben, Tubenflaschen ≤ 17 l ja
Kunststoff Eimer > 17 l nein
Weißblech Eimer ≤ 17 l ja
Weißblech Eimer > 17 l nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 17 l nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 17 l ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 17 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 17 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-010-0060 // Dispersionsfarben

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 17 l ja
Aller Art Aller Art > 17 l nein
Kunststoff Beutel 2,5 l ja
Kunststoff Beutel 5 l ja
Kunststoff Eimer 2,5 l ja
Kunststoff Eimer 5 l ja
Kunststoff Eimer 7,5 l ja
Kunststoff Eimer 10 l ja
Kunststoff Eimer 12,5 l ja
Kunststoff Eimer 15 l ja
Kunststoff Eimer 20 l nein
Kunststoff Tuben, Tubenflaschen 250 ml ja
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