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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0040 Getreideflocken, Getreidekörner
Produktbeschreibung
Sortenreine, gepresste, gequetschte oder sonstige geflockte Getreidekörner, Körner und Flocken aus Stärkepflanzen und Quinoa. Geschälte, geschnittene oder geschrotete Getreidekörner für den menschlichen Verzehr (ohne gepuffte Getreidekörner).
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Bulgur
Quinoa
Gersteflocken, Weizenflocken, Hirseflocken
Sonstige Getreideflocken und Getreidekörner
Erdmandelflocken
Haferflocken
Maiskörner, Weizenkörner
Gerstenkörner, Roggenkörner, Haferkörner
02-110-0120 Müsli, Cerealien 
02-110-0050 Gepuffte Getreidekörner 
06-000-0010 Futtermittel für Nutztiere 
02-020-0030 Gemüsekonserven 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Getreideflocken und Getreidekörnern bis zu einer Füllgröße von einschließlich 8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Getreideflocken und Getreidekörnern mit einer Füllgröße über 8 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie (beispielsweise Hersteller von Müslis und Frühstückcerealien) sowie Lieferbäckereien, Großbäckereien, Handwerksbäckereien und Cateringbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.
Versandverpackungen aller Art von Getreideflocken und Getreidekörnern fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-110-0040 // Getreideflocken, Getreidekörner

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 8 kg ja
Aller Art Aller Art > 8 kg nein
Kunststoff Beutel ≤ 8 kg ja
Kunststoff Säcke > 8 kg nein
PPK Beutel, Schachteln ≤ 8 kg ja
PPK Säcke > 8 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 8 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 8 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 8 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 8 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 8 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 8 kg nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-110-0040 // Getreideflocken, Getreidekörner

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 8 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 8 kg ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg ja
Kunststoff Beutel 2,5 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg ja
Kunststoff Säcke 10 kg nein
PPK Beutel 250 g ja
PPK Beutel 500 g ja
PPK Beutel 1 kg ja
PPK Beutel 2 kg - 3 kg ja
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