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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-060 Agrarerzeugnisse 02-060-0410 Rohholz
Produktbeschreibung
Bäume und Baumteile, die außer Entrindung, Spaltung und Zerkleinerung keine Bearbeitung erfahren haben
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Industrieholz
Stammholz
Rundholz
02-060-0400 Sägemehl 
02-060-0420 Energieholz 
08-020-0320 Holzpaneele 
08-020-0360 Holzbretter 
Begründung
Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Versandverpackungen von Rohholz aller Art sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im Großgewerbe (Holzwerkstoffindustrie, Zellstoffindustrie und Sägeindustrie) und in Betrieben des Bauhandwerks anfallen, deren Verpackungsabfälle nicht in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-060-0410 // Rohholz

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Holz Balken Aller Art nein
Kunststoff Umreifungsbänder Aller Art nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Holz Balken Aller Art nein
Holz Versandverpackungen Aller Art nein
Kunststoff Umreifungsbänder Aller Art nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-060-0410 // Rohholz

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art 1 m³ nein
Aller Art Aller Art 2 m³ - 10 m³ nein
Holz Balken 1 m³ nein
Holz Balken 2 m³ - 10 m³ nein
Kunststoff Umreifungsbänder 1 m³ nein
Kunststoff Umreifungsbänder 2 m³ - 10 m³ nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Aller Art Aller Art Aller Art nein
Holz Balken Aller Art nein
Kunststoff Umreifungsbänder Aller Art nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art nein
PPK Versandverpackungen Aller Art nein