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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-060 Agrarerzeugnisse 02-060-0060 Malz
Produktbeschreibung
Malz ist kurz gekeimtes und wieder getrocknetes Getreide (Gerste, Weizen, Roggen, Dinkel, Mais).
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Backmalz
Braumalz
Sonstiges Malz
02-040-0110 Bonbons, Karamellen, Dragees 
01-000-0080 Bier, alkoholfreies Bier 
02-090-0090 Kaffeeersatzprodukte, sonstige Instantgetränke 
Begründung
Verkaufsverpackungen von Malz bis zu einer Füllgröße von einschließlich 23 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Gastronomiebetrieben anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Bäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks (wie Brauereien), deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Malz über einer Füllgröße von 23 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen. Beispiele dafür sind Big Bags und Säcke über einer Füllgröße von 23 kg, die an Großbrauereien geliefert werden.

Versandverpackungen aller Art von Malz fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-060-0060 // Malz

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Beutel, Eimer, Säcke ≤ 23 kg ja
Kunststoff Big Bags, Säcke > 23 kg nein
PPK Säcke ≤ 23 kg ja
PPK Säcke > 23 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen, Säcke ≤ 23 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke > 23 kg nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-060-0060 // Malz

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Beutel 250 g ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) > 23 kg nein
Kunststoff Eimer ≤ 23 kg ja
Kunststoff Säcke 15 kg ja
Kunststoff Säcke 20 kg ja
Kunststoff Säcke 25 kg nein
Kunststoff Säcke 50 kg nein
PPK Säcke ≤ 23 kg ja
PPK Säcke 25 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke ≤ 23 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Säcke > 23 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Kombidosen 500 g ja
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