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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-040 Süßwaren, Knabberartikel 02-040-0110 Bonbons, Karamellen, Dragees
Produktbeschreibung
Hart- und Weichkaramellen (Bonbons) und zuckerhaltige Dragees, gefüllt und ungefüllt
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Brausetabletten
Dragees
Hustenbonbons
Sonstige Bonbons
Fondanterzeugnisse
Lutscher, Lollies
Karamellen
Komprimate, Pfefferminzbonons
02-040-0150 Lakritze 
18-000-0010 Gesundheitsmittel fest, pastös 
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bonbons, Karamellen und Dragees bis zu einer Füllgröße von einschließlich 1,8 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Kinos, Theatern und Freizeitparks sowie Gastronomiebetrieben, Kantinen, Bildungseinrichtungen, Behörden, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, insbesondere des Handels und der Industrie, anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bonbons, Karamellen und Dragees mit einer Füllgröße über 1,8 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen (und im Übrigen auch im Handel) anfallen.
Versandverpackungen aller Art von Bonbons, Karamellen und Dragees fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die angegebenen Füllgrößen beziehen sich immer auf die Verkaufseinheit. Demnach hat ein Beutel oder eine Dose mit beispielsweise 100 Innenbeuteln zu je 10 g eine Füllgröße von 1 kg.

Stiele für Lollies und Lutscher gehören zum Produkt und stellen keine Verpackung im Sinne von § 3 Abs. 1 VerpackG dar.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 02-040-0110 // Bonbons, Karamellen, Dragees

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,8 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,8 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Einschläge, Runddosen, Wickler ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel, Dosen, Runddosen > 1,8 kg nein
PPK Beutel, Einschläge, Schachteln ≤ 1,8 kg ja
PPK Faltschachteln > 1,8 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Einschläge ≤ 1,8 kg ja
Weißblech Dosen, Runddosen ≤ 1,8 kg ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 1,8 kg nein
Kunststoff Dosen, Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 1,8 kg ja
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 1,8 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 1,8 kg ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 02-040-0110 // Bonbons, Karamellen, Dragees

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 1,8 kg ja
Aller Art Aller Art > 1,8 kg nein
Kunststoff Becher 200 g ja
Kunststoff Beutel 45 g ja
Kunststoff Beutel 60 g ja
Kunststoff Beutel 69 g ja
Kunststoff Beutel 75 g ja
Kunststoff Beutel 100 g ja
Kunststoff Beutel 110 g ja
Kunststoff Beutel 114 g ja
Kunststoff Beutel 120 g ja
Kunststoff Beutel 125 g ja
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