Vorstand
Der Vorstand einer Stiftung vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Gemäß Satzung der ZSVR besteht der Vorstand aus bis zu zwei Personen.
Der Vorstand wird vom Kuratorium für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt, die Wahl erfolgt mit Zweidrittelmehrheit. Abweichend davon, wurde der erste Vorstand aus stiftungsrechtlichen Gründen von den Stiftern im Stiftungsgeschäft für sechs Jahre bestellt. Wiederholte Bestellungen sind zulässig, eine Abberufung kann durch das Kuratorium jederzeit aus wichtigem Grund erfolgen.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung zur Umsetzung des Stiftungszwecks in eigener Verantwortung gemäß den Leitlinien der Geschäftstätigkeit des Kuratoriums. Neben den allgemeinen und fachlichen Führungsaufgaben gehören dazu die Aufstellung des Wirtschaftsplans mit der Umsetzung aller Vorgaben zur Umlagefinanzierung, Einstellung und Überwachung der Mitarbeiter, die fachliche, rechtliche und organisatorische Unterstützung der Organe der Stiftung sowie die Errichtung und Implementierung eines effizienten und nachhaltigen Compliance-Management-Systems.
Im Stiftungsgeschäft vom 3. März 2017 wurde Frau Gunda Rachut zum ersten Vorstand der ZSVR bestellt. Diese Bestellung wurde mit der Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde wirksam und gilt ab diesem Datum für sechs Jahre (bis zum 16. Mai 2023), vorbehaltlich einer Abberufung aus wichtigem Grund.
Per Beschluss des Kuratoriums vom 30. März 2023 wurde Frau Gunda Rachut gemäß §§ 11 Abs. 1a, 6 Abs. 1 der Satzung der ZSVR mit Wirkung zum 16. Mai 2023 für eine Amtsdauer von fünf Jahren erneut zum Vorstand bestellt.
Sofern nur eine Person zum Vorstand bestellt ist, sieht die Satzung die Bestellung eines Generalbevollmächtigen vor, der den Vorstand im Fall einer nicht nur vorübergehenden Verhinderung des Vorstandes vertritt. Zum Generalbevollmächtigten der Stiftung hat das Kuratorium den Generalsekretär der Stiftung, Herrn Dr. Alexander Dröge, bestellt.