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Kuratorium

Das Kuratorium der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) legt die Leitlinien der Geschäftstätigkeit der Stiftung fest. Dazu gehören die Bestellung und Abberufung des Vorstandes, der Erlass der Geschäftsordnung für den Vorstand, Genehmigung der Wirtschaftspläne inkl. der Bestellung des Abschlussprüfers, Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung inkl. Entlastung des Vorstandes, Einsetzen und Auflösen von Expertenkreisen sowie Satzungsänderungen.

Die 13 Mitglieder des Kuratoriums werden grundsätzlich jeweils für eine Amtsdauer von fünf Jahren entsandt. Das Kuratorium setzt sich zusammen aus:

  • acht Mitgliedern für die Hersteller und Vertreiber nach § 24 Abs. 1 VerpackG,
     
  • zwei Mitgliedern für die Länder, benannt von der Länderarbeitsgemeinschaft für Abfall,
     
  • einem Mitglied für die kommunalen Spitzenverbände, benannt von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände,
     
  • einem Mitglied für das Bundeswirtschaftsministerium,
     
  • einem Mitglied für das Bundesumweltministerium.


Die Mitglieder für die Hersteller und Vertreiber nach § 24 Abs. 1 VerpackG im Kuratorium werden wie folgt benannt:

  • Jeweils ein Mitglied wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE), dem Handelsverband Deutschland – HDE e. V., der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. und dem Markenverband e. V. benannt
     
  • Für die weiteren vier Mitglieder im Kuratorium sind ebenfalls die vorgenannten Verbände benennungsberechtigt, es sei denn, ein sogenannter Verbund sonstiger Hersteller und Vertreiber meldet sich spätestens bis zum 16. Februar eines jeden Jahres.

Dann gilt das Folgende: Legitimiert sich ein Verbund sonstiger Hersteller und Vertreiber fristgerecht gegenüber der ZSVR, kann dieser ein Mitglied in das Kuratorium entsenden. Die verbleibenden drei Mitglieder werden von den vorgenannten Verbänden nach einem in der Satzung festgelegten Rotationsprinzip benannt.

Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, wobei der Vorsitzende aus den Reihen der Hersteller und Vertreiber gem. § 24 Abs. 1 VerpackG zu wählen ist.

Vorsitzender: Teckentrup, Astrid; Procter & Gamble Germany GmbH; Schwalbach a. TS
Stellvertreter: Spork, Dr., Sven; REWE Group; Köln

Mitglieder
Hersteller und Vertreiber nach § 24 Abs. 1 VerpackG
Borgardt, Bernhard; Ostedruck Bernhard-J. Borghardt GmbH & Co. KG; Bremervörde
Engelmann, Dr., Martin; IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.; Bad Homburg
Feller, Peter; Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.; Berlin
Genth, Stefan; Handelsverband Deutschland - HDE e. V.; Berlin
Wesjohann, Doris; Lohmann & Co. Aktiengesellschaft; Visbek
Kammerer, Patrick; Markenverband e. V.; Berlin
Spork, Dr., Sven; REWE Group; Köln
Teckentrup, Astrid; Procter & Gamble Germany GmbH; Schwalbach a. TS

Länder
Baehr, Tilman; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft; Hamburg
Zeymer, Martin; Senatsverwaltung für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau; Bremen

Kommunale Spitzenverbände
Ruge, Dr., Kay; Deutscher Landkreistag, Berlin

Bundeswirtschaftsministerium
Szech-Koundouros, Susanne; Berlin

Bundesumweltministerium
Siemann, Dr., Michael; Bonn