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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
28-030 Informationstechnik, Consumer Electronics 28-030-0150 3D-Drucker
Produktbeschreibung
3D-Drucker bilden als Druckerzeugnis ein Objekt in drei Dimensionen, oft durch eine Reihe aufeinanderfolgender Schichten.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Photopolymer 3D-Drucker
Sonstige 3D-Drucker
Extrusionsbasierte 3D-Drucker
Teile und Zubehör für 3D-Drucker
Pulverbasierte 3D-Drucker
28-030-0041 Standdrucker, Standmultifunktionsgeräte 
28-030-0040 Bürodrucker, Haushaltsdrucker 
28-030-0045 Großformatdrucker, Produktionsdrucker 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von 3D-Druckern bis zu einem Druckvolumen von einschließlich 30 dm³ sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Bildungseinrichtungen und Dienstleistungsbetrieben (z.B. Architekten, Designer) anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von 3D-Druckern mit einem Druckvolumen über 30 dm³ sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Industrie und Großgewerbe anfallen.

Versandverpackungen aller Art von 3D-Druckern fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 28-030-0150 // 3D-Drucker

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
Aller Art Aller Art Druckvolumen > 30 dm³ nein
Kunststoff Beutel, Folien, Koffer Druckvolumen > 30 dm³ nein
Kunststoff Beutel, Folien, Koffer Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
PPK Faltschachteln, Stülpdeckelschachteln Druckvolumen > 30 dm³ nein
PPK Faltschachteln, Stülpdeckelschachteln Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 28-030-0150 // 3D-Drucker

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Druckvolumen > 30 dm³ nein
Aller Art Aller Art Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
Kunststoff Beutel Druckvolumen > 30 dm³ nein
Kunststoff Beutel Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
Kunststoff Blisterpackungen Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
Kunststoff Blisterpackungen Druckvolumen > 30 dm³ nein
Kunststoff Folien Druckvolumen > 30 dm³ nein
Kunststoff Folien Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
Kunststoff Formteile, Luftpolsterfolien, Schrumpffolien Druckvolumen > 30 dm³ nein
Kunststoff Formteile, Luftpolsterfolien, Schrumpffolien Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
Kunststoff Koffer Druckvolumen ≤ 30 dm³ ja
Kunststoff Koffer Druckvolumen > 30 dm³ nein
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