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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
28-020 Elektrokleingeräte 28-020-0110 Lampen, Leuchtmittel
Produktbeschreibung
Künstliche Lichtquellen wie z.B. Glühbirnen, Kompaktleuchtstofflampen usw.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Entladungslampen (z.B. Kompaktleuchtstofflampen)
Halogenglühlampen
Elektrische Kerzen
Sonstige Glühlampen
Sonstige Lampen und Leuchtmittel
LED - Leuchtmittel
28-020-0090 Leuchten 
13-020-0430 Leuchten, Lampen für Kfz 
28-020-0070 Elektroinstallation 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Lampen und Leuchtmitteln bis einschließlich 20 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben, Behörden und Verwaltungen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Bauhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Lampen und Leuchtmitteln bis einschließlich 20 Stück fallen teilweise auch in der Industrie und im Großgewerbe an. Sie sind trotzdem systembeteiligungspflichtig, weil insgesamt der Anteil überwiegt, der bei privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Lampen und Leuchtmitteln über 20 Stück fallen typischerweise industriell und großgewerblich an und sind nicht systembeteiligungspflichtig.
Versandverpackungen aller Art von Lampen und Leuchtmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 28-020-0110 // Lampen, Leuchtmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 20 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 20 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen, Einschläge, Schachteln ≤ 20 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen, Einschläge, Schachteln > 20 Stück nein
PPK Blisterpackungen > 20 Stück nein
PPK Blisterpackungen ≤ 20 Stück ja
PPK Schachteln ≤ 20 Stück ja
PPK Schachteln > 20 Stück nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Beutel, Mehrstückverpackungen, Umreifungen ≤ 20 Stück ja
Kunststoff Beutel, Mehrstückverpackungen, Umreifungen > 20 Stück nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 20 Stück ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 20 Stück nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 28-020-0110 // Lampen, Leuchtmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 20 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 20 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen 1 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen 2 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen 3 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen 4 Stück ja
Kunststoff Einschläge, Umhüllungen 1 Stück ja
Kunststoff Klarsichtschachteln 1 Stück ja
Kunststoff Klarsichtschachteln 4 Stück ja
Kunststoff Klarsichtschachteln 6 Stück ja
PPK Blisterpackungen 1 Stück ja
PPK Blisterpackungen 2 Stück ja
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