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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
28-020 Elektrokleingeräte 28-020-0060 Kabel nicht konfektioniert
Produktbeschreibung
Nicht konfektionierte Kabelsortimente von Baumärkten, Elektromärkten usw. (Kabel ohne Steckverbindungen)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige Kabel ohne Steckverbindungen
Ethernet Netzwerkkabel
Nicht konfektioniertes Kabel
Erdkabel
Mantelleitungen
Koaxialkabel
28-020-0050 Kabel konfektioniert 
28-020-0070 Elektroinstallation 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von nicht konfektionierten Kabeln bis einschließlich 50 laufenden Metern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören Betriebe des Bauhandwerks, Elektroinstallateure, Hausmeisterdienste und sonstige Handwerksbetriebe deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Versandverpackungen aller Art von nicht konfektionierten Kabeln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 28-020-0060 // Kabel nicht konfektioniert

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 50 m nein
Aller Art Aller Art ≤ 50 m ja
Kunststoff Beutel, Schrumpffolien ≤ 50 m ja
Kunststoff Beutel, Schrumpffolien > 50 m nein
Kunststoff Einwegspulen, Einwegtrommeln > 50 m nein
Kunststoff Einwegspulen, Einwegtrommeln ≤ 50 m ja
Naturmaterial Einwegspulen, Einwegtrommeln > 50 m nein
Naturmaterial Einwegspulen, Einwegtrommeln ≤ 50 m ja
PPK Faltschachteln ≤ 50 m ja
PPK Faltschachteln > 50 m nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 28-020-0060 // Kabel nicht konfektioniert

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 50 m nein
Aller Art Aller Art ≤ 50 m ja
Kunststoff Beutel > 50 m nein
Kunststoff Beutel ≤ 50 m ja
Kunststoff Einwegspulen, Einwegtrommeln ≤ 50 m ja
Kunststoff Einwegspulen, Einwegtrommeln > 50 m nein
Kunststoff Flachbeutel ≤ 50 m ja
Kunststoff Flachbeutel > 50 m nein
Kunststoff Schrumpffolien ≤ 50 m ja
Kunststoff Schrumpffolien > 50 m nein
Naturmaterial Einwegspulen, Einwegtrommeln ≤ 50 m ja
Naturmaterial Einwegspulen, Einwegtrommeln > 50 m nein
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