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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
22-000 Haushalt 22-000-0070 Staubsaugerbeutel, Filter für Staubsauger
Produktbeschreibung
Beutel und Filter für Staubsauger, zum Sammeln von Staub und Schmutz und zum Filtern der Abluft
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Staubsaugerfilter
Staubsaugerbeutel aus Vliesstoff
Staubsaugerbeutel aus Papier
Sonstige Staubsaugerbeutel
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Staubsaugerbeuteln und Filtern für Staubsauger bis einschließlich 80 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Beherbergungsbetrieben, Gesundheitseinrichtungen (z.B. Altenpflegeeinrichtungen) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Reinigungsgewerbes, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Versandverpackungen aller Art von Staubsaugerbeuteln und Filtern für Staubsauger fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 22-000-0070 // Staubsaugerbeutel, Filter für Staubsauger

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 80 Stück ja
Aller Art Aller Art > 80 Stück nein
Kunststoff Beutel ≤ 80 Stück ja
Kunststoff Blisterpackungen ≤ 80 Stück ja
PPK Blisterpackungen ≤ 80 Stück ja
PPK Faltschachteln ≤ 80 Stück ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 80 Stück ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 80 Stück nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 80 Stück ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 80 Stück nein
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 22-000-0070 // Staubsaugerbeutel, Filter für Staubsauger

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 80 Stück ja
Aller Art Aller Art > 80 Stück nein
Kunststoff Blisterpackungen 1 Stück ja
Kunststoff Flachbeutel 1 Stück ja
PPK Blisterpackungen 1 Stück ja
PPK Faltschachteln 1 Stück ja
PPK Faltschachteln 6 Stück ja
PPK Faltschachteln 5 Stück - 6 Stück ja
PPK Faltschachteln 4 Stück - 6 Stück ja
PPK Faltschachteln 10 Stück ja
PPK Faltschachteln 20 Stück ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 80 Stück ja
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