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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-040 Heimwerker und Garten 08-040-0010 Bohrmaschinen
Produktbeschreibung
Werkzeuge mit externer Stromquelle zum Bohren von Löchern in Holz, Beton, Stein, Metall, Kunststoffen oder andere Materialien
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Bohrhämmer
Tischbohrmaschinen
Schlagbohrer
Sonstige Bohrmaschinen
08-040-0040 Akkuhandwerkzeuge 
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen von Bohrmaschinen mit einer Nennleistung bis einschließlich 750 Watt oder ohne Angabe der Nennleistung sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen insbesondere Betriebe des Bauhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bohrmaschinen mit einer Nennleistung bis einschließlich 750 Watt oder ohne Angabe der Nennleistung fallen teilweise auch in der Industrie und im Großgewerbe an. Sie sind trotzdem systembeteiligungspflichtig, weil sie mit ihrer Nennleistung denen entsprechen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Insgesamt überwiegt der Anteil, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bohrmaschinen ab einer Nennleistung von über 750 Watt fallen typischerweise industriell und großgewerblich an und sind nicht systembeteiligungspflichtig. Versandverpackungen aller Art von Bohrmaschinen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen setzt voraus, dass der zu beurteilende Gegenstand eine Verpackung im Sinne von § 3 Abs. 1 VerpackG in Verbindung mit Anlage 1 VerpackG darstellt.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-040-0010 // Bohrmaschinen

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 750 Watt ja
Aller Art Aller Art > 750 Watt nein
Aller Art Kantenschutz, Polstermittel > 750 Watt nein
Aller Art Kantenschutz, Polstermittel ≤ 750 Watt ja
Kunststoff Einschläge, Folien, Kisten ≤ 750 Watt ja
Kunststoff Einschläge, Folien, Kisten > 750 Watt nein
PPK Faltschachteln ≤ 750 Watt ja
PPK Faltschachteln > 750 Watt nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-040-0010 // Bohrmaschinen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 750 Watt nein
Aller Art Aller Art ≤ 750 Watt ja
Aller Art Kantenschutz, Polstermittel > 750 Watt nein
Aller Art Kantenschutz, Polstermittel ≤ 750 Watt ja
Kunststoff Einschläge, Folien ≤ 750 Watt ja
Kunststoff Einschläge, Folien > 750 Watt nein
Kunststoff Kisten, Koffer ≤ 750 Watt ja
Kunststoff Kisten, Koffer > 750 Watt nein
PPK Faltschachteln > 750 Watt nein
PPK Faltschachteln ≤ 750 Watt ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja