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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-030 Bodenbeläge 08-030-0010 Laminat
Produktbeschreibung
Produkte für den Bodenbelag, die aus zwei oder mehreren flächig miteinander verklebten Schichten bestehen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Laminat
08-030-0011 Dreischichtparkett 
08-030-0020 Sonstige Bodenbeläge aus Holz, Kork 
08-030-0100 Terrassendielen 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Versandverpackungen von Laminat mit einer Nutzungsintensitätsklasse bis einschließlich 32 gemäß DIN EN ISO 10874 sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten (Selbstverlegung / Heimwerker) und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen Handwerksbetriebe, insbesondere Verlegebetriebe und andere Betriebe des Baugewerbes, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Versandverpackungen von Laminat mit einer Nutzungsintensitätsklasse ab 33 gemäß DIN EN ISO 10874 sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im Großgewerbe (und im Übrigen auch im Handel) anfallen. Dazu zählen insbesondere Handwerksbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.
Besonderheiten
DIN EN ISO 10874 definiert die Nutzungsintensitätsklassen von elastischen, textilen und Laminat-Bodenbelägen. Bodenbeläge aus Laminat mit den Nutzungsintensitätsklassen 21, 22, 22+, 23, 31, 32 werden in Bereichen mit privater oder öffentlicher und gewerblicher Nutzung mit mäßiger oder mittlerer Beanspruchung verwendet. Bodenbeläge aus Laminat mit den Nutzungsintensitätsklassen > 32, insbesondere 33, 34, 41, 42, 43 werden in Bereichen mit öffentlicher und gewerblicher Nutzung mit starker oder sehr starker Beanspruchung und in der Leichtindustrie verwendet. Böden ohne Angabe von Nutzungsintensität sind zu behandeln wie Nutzungsintensitätsklassen ≤ 32. Es ist stets die höchste angegebene Nutzungsklasse relevant.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-030-0010 // Laminat

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Nutzungsklasse > 32 nein
Aller Art Aller Art Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Aller Art Aller Art Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Nutzungsklasse > 32 nein
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Nutzungsklasse ≤ 32 ja
PPK Einschläge, Schachteln Nutzungsklasse ≤ 32 ja
PPK Einschläge, Schachteln Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
PPK Einschläge, Schachteln Nutzungsklasse > 32 nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
Kunststoff Versandverpackungen Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Kunststoff Versandverpackungen Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Versandverpackungen Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
PPK Versandverpackungen Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Versandverpackungen Nutzungsklasse ≤ 32 ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-030-0010 // Laminat

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art Ohne angegebene Nutzungsintensität ja
Aller Art Aller Art Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Aller Art Aller Art Nutzungsklasse > 32 nein
Aller Art Kantenschutz, Versteifungen Nutzungsklasse ≤ 32 ja
Aller Art Kantenschutz, Versteifungen Nutzungsklasse > 32 nein
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Nutzungsklasse > 32 nein
Kunststoff Schrumpfhauben, Stretchfolien Nutzungsklasse ≤ 32 ja
PPK Einschläge Nutzungsklasse > 32 nein
PPK Einschläge Nutzungsklasse ≤ 32 ja
PPK Schachteln Nutzungsklasse ≤ 32 ja
PPK Schachteln Nutzungsklasse > 32 nein
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Versandverpackungen Nutzungsklasse > 32 nein
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