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Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
08-010 Bauchemie 08-010-0240 Bautenschutzmittel
Produktbeschreibung
Bauchemische Produkte zur Durchführung von Maßnahmen an Bauwerken und Bauteilen, um sie vor schädlichen und zerstörerischen Einwirkungen zu schützen. Dazu zählen insbesondere Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz und Brandschutz.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Bitumenbeschichtungen
Grundanstriche
Sanierputz
Sonstige Bautenschutzmittel
08-020-0120 Dämmstoffe, bahnförmig oder plattenförmig 
08-010-0260 Holzschutzmittel 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bautenschutzmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 11 VerpackG) wie Betrieben des Bauhandwerks anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bautenschutzmitteln bis zu einer Füllgröße von einschließlich 6 Litern fallen teilweise auch in der Industrie und im Großgewerbe an. Dazu gehören auch Betriebe des Bauhandwerks oberhalb des Mengenkriteriums. Die dort eingesetzten Füllgrößen entsprechen denen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Insgesamt überwiegt der Anteil, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Bautenschutzmitteln über einer Füllgröße von 6 Litern fallen typischerweise in industriellen und großgewerblichen Anfallstellen an und sind nicht systembeteiligungspflichtig.
Versandverpackungen aller Art von Bautenschutzmitteln fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an und sind damit systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Die Füllgrößen von Bautenschutzmitteln werden zum Teil in Liter und in kg ausgezeichnet. Die Angaben in kg und Liter gelten 1 zu 1.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht - Produkt: 08-010-0240 // Bautenschutzmittel

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 6 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 6 l ja
Aluminium Kartuschen, Tuben ≤ 6 l ja
Kunststoff Beutel, Eimer, Flaschen, Kartuschen, Säcke ≤ 6 l ja
Kunststoff Eimer, Hobbocks, Kanister, Säcke > 6 l nein
PPK Beutel, Kartuschen ≤ 6 l ja
PPK Beutel, Säcke > 6 l nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kartuschen, Säcke ≤ 6 l ja
Stahlblech Eimer, Fässer, Hobbocks, Säcke > 6 l nein
Weißblech Dosen, Eimer, Kanister, Kannen ≤ 6 l ja
Versandverpackungen (Verkaufsverpackungen) und Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen ≤ 6 l ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen > 6 l nein
Kunststoff Versandverpackungen Aller Art ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 6 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 6 l ja
PPK Versandverpackungen Aller Art ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail - Produkt: 08-010-0240 // Bautenschutzmittel

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aluminium Kartuschen 320 ml ja
Aluminium Kartuschen 1 l ja
Aluminium Tuben 50 ml ja
Aluminium Tuben 120 ml ja
Kunststoff Aller Art > 6 l nein
Kunststoff Aller Art ≤ 6 l ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 300 ml ja
Kunststoff Beutel, Einschläge 600 ml ja
Kunststoff Dosen, Flaschen 500 ml - 1 l ja
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